Liebe Elterngeld-Experten,
während des Bezugs von Elterngeld wird ggf. erzieltes Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, falls 12 Monate Elterngeld bezogen werden, kann ab dem 13. Monat Einkommen erzielt werden, ohne dass irgendeine (ggf. rückwirkende) Anrechnung stattfindet.
Wie sieht es aber aus, wenn die Auszahlung des Elterngelds auf etwa 15 Monate verlängert wird? Elterngeld wird ja dennoch nur für 12 Monate gezahlt; lediglich die Auszahlung wird auf 15 Monate gestundet. Wird in einem solchen Fall Einkommen, das ab dem 13. Monat erzielt wird, dennoch auf die Auszahlung des Elterngelds angerechnet?
Vielen Dank.