während des Bezugs von Elterngeld wird ggf. erzieltes Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, falls 12 Monate Elterngeld bezogen werden, kann ab dem 13. Monat Einkommen erzielt werden, ohne dass irgendeine (ggf. rückwirkende) Anrechnung stattfindet.
Wie sieht es aber aus, wenn die Auszahlung des Elterngelds auf etwa 15 Monate verlängert wird? Elterngeld wird ja dennoch nur für 12 Monate gezahlt; lediglich die Auszahlung wird auf 15 Monate gestundet. Wird in einem solchen Fall Einkommen, das ab dem 13. Monat erzielt wird, dennoch auf die Auszahlung des Elterngelds angerechnet?
Hallo Spuerpilot,
Ja leider. Deshalb empfehle ich immer die Auszahlung nur für 12 Monate zu beantragen und evtl. selbst etwas auf die Seite zu Sparen.
Alles Gute
Gruß Lore
Hallo,
ab dem 13. Monat wird EG weder im einen Fall noch im anderen Fall angerechnet. Bei der sog. Verlängerungsoption sind auch nur die ersten 12 Monate interessant. Ausnahme: Sie haben als Alleinerziehende/r oder als Partner die Monate 13 und 14 regulär EG beantragt. Scheint in Ihrem Beispiel so nicht zuzutreffen?! Alles Gute und lg, SAM