Anrechnung von Einkommen bei SGB II

Mein Mann und ich waren, bzw. sind beide selbständig. Auf Grund finanzieller Probleme haben wir uns arbeitslos gemeldet und beziehen nun im Anschluß an Arbeitslosengeld Leistungen nach dem SGB II vom Sozialzentrum.
Die Selbständigkeit läuft quasi nebenher, und wir hoffen, davon auch wieder leben zu können. Der aktuelle Stand ist, dass beide Girokonten bis zum Anschlag überzogen sind, da der Leistungsbezug zu weniger als einem Drittel unsere privaten und gewerblichen Kosten deckt. Reserven wie Lebensversicherungen stehen uns ebenfalls nicht mehr zur Verfügung.
Nun leistet das Sozialzentrum verständlicherweise keine Zahlungen für private oder gewerbliche Tilgunsgverpflichtungen. Wie sieht es denn im Umkehrschluss aus, wenn wir Umsätze erzielen, die aber nur unsere Girokonten entlasten (nicht ausgleichen!), damit wir nicht nächsten Monat sofort wieder mit dem Rücken zur Wand stehen? Wenn wir damit umgehend auch nur tilgen, nämlich einen Teil unserer Dispo-Verbindlichkeiten - wird dieses Einkommen dann trotzdem angerechnet, so dass wir davon leben müssen?

Hallo

der zufließende Gewinn (= die Betriebseinnahmen abzüglich der notwendigen (!) tatsächlichen Betriebsausgaben) wird als Einkommen auf den ALG2-Hilfebedarf angerechnet. Siehe dazu auch hier http://hartz.info/index.php?topic=17.0 , darin vor allem auch die Abschnitte „Besonderheit für Selbstständige“ und weiter unten „Berechnung Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit“.

Wegen Kreditverbindlichkeiten etc. könnte man sich bei einer Schuldnerberatung über die Möglichkeiten informieren; das gehört auch zu den Kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, die man beantragen kann http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html (ist eine „Kann“-Leistung.)

LG

Nun leistet das Sozialzentrum verständlicherweise keine
Zahlungen für private oder gewerbliche
Tilgunsgverpflichtungen. Wie sieht es denn im Umkehrschluss
aus, wenn wir Umsätze erzielen, die aber nur unsere Girokonten
entlasten (nicht ausgleichen!), damit wir nicht nächsten Monat
sofort wieder mit dem Rücken zur Wand stehen? Wenn wir damit
umgehend auch nur tilgen, nämlich einen Teil unserer
Dispo-Verbindlichkeiten - wird dieses Einkommen dann trotzdem
angerechnet, so dass wir davon leben müssen?

Denk mal darüber nach, welches Missbrauchspotenzial bestünde, wenn es nicht so wäre.

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