Anrechnung von Einkommen des Lebenspartners

Hallo,
also ich habe folgendes Problem:
Ich beginne am 23.08.04 mit einer ausserbetrieblichen Umschulung. Seit 23.06.04 habe ich keinen Anspruch mehr auf ALG und muss ALH beantragen. Die Umschulung wurde schon vorher genehmigt, mit Bildungsgutschein und Schule, d. h. der Umschulungsplatz ist schon bestätigt und angemeldet.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wonach das Unterhaltsgeld berechnet wird, nach dem Satz den ich beim ALG hatte ( ca. 600 € p.m.), oder nach der ALH, die ich erst noch beantragen muss.
Falls es nach der ALH berechnet wird, wüßte ich gern, inwiefern das Einkommen meiner Lebensgefährtin ( ca. 1050 € netto ) mit angerechnet wird und mit welchem Unterhaltsgeld ich dann überhaupt rechnen kann und ob es eine Rolle spielt, dass ich Unterhalt für ein Kind bezahlen muss ( ca. 200 € ).
Ich bin für jede Hilfe dankbar, da ich Jahre für diese Umschulung gekämpft habe und jetzt gefahr laufe, dass ich sie absagen muss, weil ich evtl. kaum noch Unterhaltsgeld bekomme. Vielen dank und viele Grüße
Uwe

Hallo Uwe,
unabhängig vom Einkommen deiner Süßen bekommst du meines Wissen 63 % deines letzen Nettolohns (sofern du nicht unterhaltspflichtig bist) zuzüglich Fahrtkosten.
Aber, sollten sich die Gesetze geändert haben, ich lass mich auch gerne auf den neuesten Stand bringen.
Gruß *wink* Daggi

Hallo Daggi,
soweit ich bis jetzt rausgekriegt habe, ist das Unterhaltsgeld in der gleichen Höhe wie vorher ALG oder ALH, soviel steht scheinbar schon mal fest.
Es ist nur ein bisschen unsicher in meinem Fall, weil die Umschulung genhmigt wurde, wie ich noch ALG bezogen habe, aber bei Masnahmebeginn würde ich ALH beziehen.
Und da stellt sich natürlich die Frage, nach was es nun berechnet wird und wie hoch die ALH dann wäre.
Aber Danke erst mal.
Gruß Uwe

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hallo uwe,

vielleicht hilft dir das weiter:

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…

regards bianca

Hallo Bianca,
diese Erklärung hilft mir ein klein bisschen, danke.
Zumindest gibt es scheinbar Aussnahmen wg. unzumutbarer Härte. Scheinbar ist das das einzige, worauf ich hoffen kann.
Gruß
Uwe

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