Anrechnung von Einkommen

Hallo liebe Gemeinde,

wiedereinmal brauche ich euren (bitte nur konstruktiven) Rat.

Angenommen ein Versorgungsberechtigter (VB) bezieht seit 1994 einkommensabhängige Sozialleistungen nach dem BVG. Jedes Jahr teilt er der Behörde brav mit, dass er neben seiner Regelaltersrente eine Invalidenrente aus der Berufsgenossenschaft bezieht. Die Behörde rechnet dem VB diese Invalidenrente jedoch NIE auf sein Einkommen an.
Nun bekommt der Amtsmitarbeiter einen Geistesblitz und entdeckt, dass er die Rente anrechnen muss. Dass dies für die Vergangenheit nicht mehr funktioniert ist dem Mitarbeiter klar, aber würde es für die Zukunft, d. h. ab 2011 funktionieren? Oder greift hier soetwas wie „Gewohnheitsrecht“ o. Ä. ?

Lieben Dank!

Hallo, ich meine, gerade ein höchst richterliches gelesen zu haben,
wonach Unfallrenten nicht angerechnet werden dürfen. Allerdings
kann ich die Fundstelle nicht angeben. Gruß