Liebe Helfenden,
auf meine Frage habe ich leider verwirrende Aussagen im Netz gefunden und hoffe deshalb auf fachlich richtige Antworten.
Wird bei der Berrechnung des ALG I das Elterngeld mit berücksichtigt?
Im Beispielfall ist eine verheiratete Frau vor der 1-jährigen Elternzeit viele Jahre beim gleichen Arbeitgeber angestellt. Nach der Elternzeit geht Sie noch 8 Monate zu einem niedrigeren Einkommen (wegen herabgesetzter Stundenzahl) beim selben AG arbeiten bis die Kündigung eintritt.
Werden nun diese 8 Monate zzgl. der letzten 4 Monate Einkommen aus Elternzeit oder zzgl. der letzten 4 Monate (höheren) Einkommens vor Beginn der Elternzeit betrachtet?
Vielen Dank im Voraus!