Anrechnung von Elterngeld bei ALG I ?

Liebe Helfenden,

auf meine Frage habe ich leider verwirrende Aussagen im Netz gefunden und hoffe deshalb auf fachlich richtige Antworten.

Wird bei der Berrechnung des ALG I das Elterngeld mit berücksichtigt?

Im Beispielfall ist eine verheiratete Frau vor der 1-jährigen Elternzeit viele Jahre beim gleichen Arbeitgeber angestellt. Nach der Elternzeit geht Sie noch 8 Monate zu einem niedrigeren Einkommen (wegen herabgesetzter Stundenzahl) beim selben AG arbeiten bis die Kündigung eintritt.

Werden nun diese 8 Monate zzgl. der letzten 4 Monate Einkommen aus Elternzeit oder zzgl. der letzten 4 Monate (höheren) Einkommens vor Beginn der Elternzeit betrachtet?

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Helfenden,

auf meine Frage habe ich leider verwirrende Aussagen im Netz
gefunden und hoffe deshalb auf fachlich richtige Antworten.

Wird bei der Berrechnung des ALG I das Elterngeld mit berücksichtigt?

Es werden nur solche Einkommen berücksichtigt, von denen man Arbeitslosenversicherung bezahlt.

Ich glaube, dass Elternzeiten nicht zum Verfall des Alg1-Anspruches führen, aber ich finde das auf der Seite der Agentur, die ich vorsichtshalber gelesen habe, so unverständlich formuliert, dass ich es nicht sicher sagen kann.

Ich glaube, aus den Zeiten der letzten 365 Tage o.ä., an denen man gearbeitet hat, wird ein Durchschnitt errechnet. Die Arbeit vor dem Mutterschaftsurlaub müsste meiner Meinung nach auch eine Rolle spielen.
Aber vielleicht kommst du hiermit weiter:
http://www.pub.arbeitsamt.de/alt.html

Viele Grüße

Vielen Dank - das klingt schlüssig und würde ich so auch vermuten, da man ja mit dem Elterngeld tatsächlich keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlt.

Den Rechner werde ich mal ausprobieren.

Vielen Dank!