Anrechnung von hartz IV

Liebe experten/innen,

ich bin rollstuhlfahrer und habe eine putzperle, die 1 x wöchentlich meine Wohnung wienert. Zusätzlich zum Pflegegeld bekomme ich eine sogenannte entlastungsleistung von derzeit 247,50, die von der pflegekasse auf ihr konto überwiesen werden. Geht leider nicht anders. Später, wenn aufgesparten Monate verbraucht sind, werden es nur noch 90 € sein.

Ab 1. März bezieht sie hartz IV und hat nun Angst, dass ihr das Geld angerechnet wird. Bisher gab es da keine Probleme mit dem Finanzamt, weil das, vermutlich aufgrund des pflegenotstands, unter Nachbarschaftshilfe läuft.

Vielleicht kennt jemand ein offizielles Dokument, aus dem eindeutig hervorgeht, wie die Rechtslage ist?

Besten Dank im voraus und LG aus Berlin

Shakesbier1967

Hallo,
hier mal ein Link dazu - https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch/pflege-finanzieren/arbeitslosigkeit-und-pflegegeld-fuer-angehoerige
Sie sollte sich mit dem Job-Center in Verbindung setzen.
Gruss
Czauderna