ich muss nach kurzfristiger Beschäftigung wieder H4 beantragen. (WBA) Nur hat meine Frau in der Zwischenzeit auch ALG1 beantragt und bewilligt bekommen.
Meine Frage ist nun, in welcher Höhe das Nebeneinkommen meiner Frau (GfB - Minijob) neben der Anrechnung bei ALG1 nun auch bei ALG2 angerechnet wird.
Hi Thorsten,
Bei ALG II wird jeder Cent Einkommen - unter Berücksichtigung der Freigrenzen - angerechnet. Sowohl das ALG I als auch das Einkommen aus dem Minijob.
Die Einkommensanrechnung ist ungefähr so:
Nicht berücksichtigt werden:
30 EUR Pauschal (eine Art Werbungskosten)
100 EUR Freigrenze
Der Rest: bis 1000 EUR 20%
Bei 400 EUR Einkommen wird also angerechnet:
(400-100)*0,8 - 30 = 210 EUR.
Gruß
R.