Liebe/-r Experte/-in,
ich muss nach kurzfristiger Beschäftigung wieder H4 beantragen. (WBA) Nur hat meine Frau in der Zwischenzeit auch ALG1 beantragt und bewilligt bekommen.
Meine Frage ist nun, in welcher Höhe das Nebeneinkommen meiner Frau (GfB - Minijob) neben der Anrechnung bei ALG1 nun auch bei ALG2 angerechnet wird.