Anrechnung von Minijob bei ALGI u. ALGII

Liebe/-r Experte/-in,

ich muss nach kurzfristiger Beschäftigung wieder H4 beantragen. (WBA) Nur hat meine Frau in der Zwischenzeit auch ALG1 beantragt und bewilligt bekommen.

Meine Frage ist nun, in welcher Höhe das Nebeneinkommen meiner Frau (GfB - Minijob) neben der Anrechnung bei ALG1 nun auch bei ALG2 angerechnet wird.

Hallo Thorsten,

Ihr seid eine BG. Da zählt die Summe der monatlichen Einnahmen, egal woher sie stammen.

Für die Nebeneinkommen gibt es ja die Freibeträge. Die sind dann aber bereits im verbleibenden ALG I berücksichtigt.

Sorry.

Viel Erfolg.

Auf AlG 1 wird der Erwerb des Partners nicht angerechnet:

Bei AlG 2 werden 100 € frei gestellt, der Rest zu 80 % als Einkommen eggegen gerechnet. Von 400€ bleiben als 160 € effektiv mehr im Portmonnaie.

Hallo Thorsten,
das können Sie bei Ihrem Leistungsträger erfragen. Im übrigen sind für *Rechtsfragen* die jeweiligen Fachanwälte zutändig !
Gruß USKO

Hi Thorsten,
Bei ALG II wird jeder Cent Einkommen - unter Berücksichtigung der Freigrenzen - angerechnet. Sowohl das ALG I als auch das Einkommen aus dem Minijob.
Die Einkommensanrechnung ist ungefähr so:
Nicht berücksichtigt werden:
30 EUR Pauschal (eine Art Werbungskosten)
100 EUR Freigrenze
Der Rest: bis 1000 EUR 20%
Bei 400 EUR Einkommen wird also angerechnet:
(400-100)*0,8 - 30 = 210 EUR.
Gruß
R.

Hallo

schau mal hier rein - ich hoffe, das hilft weiter und beantwortet deine Fragen:
http://hartz.info/index.php?topic=1166.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=17.0

LG