Hallo Anja.
Mutterschaftsgeld wird unter folgende Voraussetzungen gezahlt:
• die Schwangere muss bei Beginn der Schutzfrist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein;
• die Schwangere muss bei Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Krankengeld für den Fall der Arbeitsunfähigkeit haben -1. Alternative - oder
• wegen der Schutzfristen von 6 Wochen vor bzw. 8 oder 12 Wochen nach der Entbindung kein Arbeitsentgelt erhalten -2. Alternative -.
Zeitliche Anspruchsvoraussetzungen für das Mutterschaftsgeld - sowohl in Bezug auf das Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts ( § 200 Abs. 2 Satz 1 bis 5 RVO) als auch in Höhe des Krankengeldes (§ 200 Abs. 2 Satz 6 RVO) - bestehen nicht mehr.
Sachverhalte „2. Alternative“
Arbeitnehmerinnen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft ausnahmsweise zulässig aufgelöst worden ist, erhalten das Mutterschaftsgeld als Entgeltersatzleistung.
Beispielhaft sind hier Studentinnen, Rentenempfängerinnen und freiwillig Versicherte zu nennen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das wegen Geringfügigkeit krankenversicherungsfrei ist. Freiwillig versicherte Beamtinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beträgt maximal 13 EUR pro Tag für grundsätzlich 99 Tage.
Das Mutterschaftsgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Es wird berechnet aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist. (Das Mutterschaftsgeld und der Mutterschaftsgeldzuschuss sind beitrags- und steuerfrei.)
Ist das Nettoarbeitsentgelt höher als 13 EUR, zahlt der Arbeitgeber den Unterschiedsbetrag als Mutterschaftsgeldzuschuss (§ 14 MuSchG).
Zu welchen Anteilen welcher Arbeitgeber die EUR 13,- der Krankenkasse anrechnen darf, weiß ich leider selber nicht.
In diesen Fällen gibt Dir Deine zuständige Krankenkasse aber sicher kompetente Auskünfte.
Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig weiter helfen konnte.
Gruß …Melanie…
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