Ich bekomme von der Sozialargentur aufstockende Hilfe .Bisher hatte ich einen normalen Arbeitsvertrag ,bei dem das gesamte Gehalt angerechnet wurde. Jetzt hat sich der Vertrag geändert,und ich bekomme Nacht-und Feiertagszuschläge.Mir wurde gesagt das diese Zuschläge nicht angerechnet werden dürfen.
Das ist jetzt aber leider nicht der Fall.Es wird weiterhin alles angerechnet,auch die Zuschläge. Ist das rechtens?
Hallo,
naja, es gibt einzelne Urteile die sagen dass das einem anderen Zweck dient als der Regelsatz, nämlich der Kompensation des Verpflegungsmehraufwandes und der Störung des Tagesrhytmusses…und somit greift §11 Abs.3, SGB II.
Aber diese Einzelfallurteile kann natürlich nicht jeder Sachbearbeiter kennen.
Lege daher schriftlich Widerspruch ein, kopiere Ihnen dazu diesen Text hier als Begründung
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-zuschlaeg…
und warte wie die Rechtstelle entscheidet (leider kann das 2-3 Monate dauern…)
Gruß Gwen
Hallo,
leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.
Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.
http://www.erwerbslosenforum.de/
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/
http://www.sozialhilfe24.de/forum/
http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1
http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php…
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits…
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…
Viel Erfolg
Hallo,
Nacht und Feiertagszuschläge werden lediglich bei den Sozialabgaben nicht angerechnet. Als Einkommen zählen sie aber sehr wohl.
Es soll Arbeitgeber geben, die zahlen diese Zuschläge, um Sozialabgaben zu sparen. Einen Anspruch auf z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. hat man aus diesem Lohn nicht. Auch für die Rente zählen diese Zuschläge nicht.
LG vom Hans
Die Zuschläge sind zwar steuerfrei. Aber sie gelten als Einkommen im Sinne von § 11, SGB II. Darum werden sie bei der Berechnung des ALG2 berücksichtigt, sorry.
Ich geh mal davon aus, bei der Berechnung werden Freibeträge, Werbungskosten und Pauschalen berücksichtigt.
Alles Einkommen wird angerechnet. Auch wenn du eine Gutschrift (zB) vom handyanbieter bekommst. War zumindest 2004 bei mir so.
Auch die Zuschlaege zaehlen ganz normal zum Lohn, diese sind vom Gesetz nicht frei gelassen.