Hallo Wissende,
wie verhält es sich eigentlich mit den zahllosen Rabattaktionen des Handels (PRAKTIER 20% auf alles, MEDIA-MARKT schenkt ihnen die Mehrwertsteuer, etc.), wenn etwas bei einem Versicherungsschaden ersetzt werden soll?
Angenommen, die mit 20% Rabatt erworbene Bohrmaschine wird beim Einbruch gestohlen, und die Versicherung würde wegen des Alters der Bohrmaschine xx% des Neuwertes ersetzen. Gilt dann der reguläre oder der ermäßigte Preis, da eine Wiederbeschaffung ja in der Regel ohne Rabatt erfolgen muss?
Gruß und Dank
Ted