Anrechnung von Rabatten auf den Wiederbeschaffungs

Hallo Wissende,

wie verhält es sich eigentlich mit den zahllosen Rabattaktionen des Handels (PRAKTIER 20% auf alles, MEDIA-MARKT schenkt ihnen die Mehrwertsteuer, etc.), wenn etwas bei einem Versicherungsschaden ersetzt werden soll?

Angenommen, die mit 20% Rabatt erworbene Bohrmaschine wird beim Einbruch gestohlen, und die Versicherung würde wegen des Alters der Bohrmaschine xx% des Neuwertes ersetzen. Gilt dann der reguläre oder der ermäßigte Preis, da eine Wiederbeschaffung ja in der Regel ohne Rabatt erfolgen muss?

Gruß und Dank

Ted

Hallo Ted

Aus meiner (schweizerischen) Erfahrung mit der Diebstahlversicherung
wird die Versicherungsgesellschaft von Dir verlangen, dass Du den Typ
der Bohrmaschine angibst. Zur Wertberechnung wird dann entweder ein
vergleichbares neues Modell herangezogen oder der aktuelle
Ladenpreis. Da Dir nicht der Neuwert ersetzt wird, interessiert auch
nicht, zu welchem Preis Du gekauft hast. Du könntest das Teil ja auch
gebraucht erstanden haben.

Gruss
Heinz