Hallo,
werden bei der gesetzlichen Rentenversicherung Studiums- und Wehrdienstzeiten gleichermaßen angerechnet? Während des Studiums zahlt man ja nicht ein, weil man nichts verdient. Während dem Wehr- oder Zivildienst denke ich das ein Teil des Gehalts direkt an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wird. Werden in diesem Fall sowohl beim Studium als auch beim Zivildienst die Zeiten rentensteigernd angerechnet?
Vielen Dank,
Philip