Hallo,
sorry, ist bei mir unabgeschickt hängen geblieben!
sofern ein Betriebsrat existiert - an diesen wenden, der kann i.d.F. Rechte geltend machen bzw. zwischen Arbeitnemer und Arbeitgeber vermitteln.
Ansonsten sehe ich keine Rechtmässigkeit im Vorgehen des Arbeitgebers.
Es besteht grundsätzlich ein Vorrang der arbeitnehmerseitigen Urlaubsinteressen vor den betrieblichen Interessen.
Dringende betriebliche Gründe stehen der Urlaubsbewilligung nur entgegen, wenn sie zu einer erheblichen (Insolvenzgefahr!) betriebswirtschaft-lichen Erschwerung führen.
Sinn könnte machen, seine Ablehnung gegenüber dem Arbeitgeber (Personalbereich) schriftlich kundzutun (Dokumentation für den Fall eines Rechtsstreits).
Wenn der BR nicht weiterhelfen kann, würde ich mir Rechtsrat bei einer zuständigen Gewerkschaft (man sollte Mitglied sein/werden) oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen.
Zu bedenken ist dann trotzdem immer noch, wie wichtig einem der Arbeitsplatz in dem Unternehmen ist bevor man den Rechtsweg gegen seinen Arbeitgeber einschlägt.
Gruß
pleitier