Hallo liebe Experten,
mich würde interessieren, wie ihr folgenden (natürlich fiktiven) Fall seht. Ist leider relativ lang, aber ich wollte sicher gehen, daß alle nötigen Informationen erwähnt werden…
Frau X arbeitete bei einer Zeitarbeitsfirma. Der letzte Einsatz war am 30. April beendet, und da die Zeitarbeitsfirma keinen weiteren Einsatz für sie finden konnte, wurde sie am 13. Mai (und da soll noch einer sagen, Freitag der 13. wäre kein Unglückstag!) zum 15. Juni gekündigt. Da, wie gesagt, kein weiterer Einsatz vorhanden war, war Frau X quasi freigestellt, hatte allerdings logischerweise keinen Urlaub bzw. Abbau von Überstunden beantragt. Laut Vertrag ist der Arbeitgeber verpflichtet, Frau X auch dann zu bezahlen, wenn kein Einsatz vorhanden ist.
Nun hat Frau X die letzte Gehaltsabrechnung für den halben Juni bekommen sowie zwei Formulare, auf denen sie im nachhinein alle Urlaubstage, auf die sie noch Anspruch gehabt hätte (10 Tage, also den gesamten Urlaub für die 5 kompletten Monate, die sie gearbeitet hat) für die letzten 10 „offiziellen“ Arbeitstage beantragen soll, sowie einen Antrag auf Überstundenabbau für einige weitere Tage. Es wird also praktisch im nachhinein der Urlaub bzw. ein Teil der erbrachten Überstunden auf die Zeit, in der sie nicht im Einsatz war, angerechnet. Das Ganze wurde bei der Gehaltsabrechnung übrigens schon mit eingerechnet, noch bevor Frau X die beiden Anträge unterschrieben und damit ihre Zustimmung gegeben hat.
Frau X fragt sich natürlich jetzt, ob das rechtens ist, denn sie kann ja im Prinzip nichts dafür, daß sie nicht eingesetzt werden konnte, und hatte auch nie vor, in dieser Zeit Urlaub zu nehmen bzw. Überstunden abzubauen. Im Gegenteil, sie mußte ja für die Zeitarbeitsfirma verfügbar sein für den Fall, daß sich doch noch kurzfristig ein Einsatz ergibt.
Im Vertrag von Frau X sowie im entsprechenden Tarifvertrag (IGZ) hat sie zu diesem Thema nichts gefunden, und es wurde auch in der Kündigung nicht erwähnt, daß Urlaub/Überstunden mit der Zeit des Nicht-eingesetzt-werdens verrechnet werden. Deshalb ging Frau X natürlich davon aus, daß sie ganz normal bezahlt wird und den Urlaub sowie die Überstunden nach Beschäftigungsende ausbezahlt bekommt.
Frau X wäre für Ratschläge sehr dankbar, was in einer solchen Situation zu tun ist und ob das Vorgehen der Zeitarbeitsfirma so in Ordnung ist.
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße
„Murmeltier“