Anrechnung von Urlaub/Überstunden nach Kündigung

Hallo liebe Experten,

mich würde interessieren, wie ihr folgenden (natürlich fiktiven) Fall seht. Ist leider relativ lang, aber ich wollte sicher gehen, daß alle nötigen Informationen erwähnt werden…

Frau X arbeitete bei einer Zeitarbeitsfirma. Der letzte Einsatz war am 30. April beendet, und da die Zeitarbeitsfirma keinen weiteren Einsatz für sie finden konnte, wurde sie am 13. Mai (und da soll noch einer sagen, Freitag der 13. wäre kein Unglückstag!) zum 15. Juni gekündigt. Da, wie gesagt, kein weiterer Einsatz vorhanden war, war Frau X quasi freigestellt, hatte allerdings logischerweise keinen Urlaub bzw. Abbau von Überstunden beantragt. Laut Vertrag ist der Arbeitgeber verpflichtet, Frau X auch dann zu bezahlen, wenn kein Einsatz vorhanden ist.

Nun hat Frau X die letzte Gehaltsabrechnung für den halben Juni bekommen sowie zwei Formulare, auf denen sie im nachhinein alle Urlaubstage, auf die sie noch Anspruch gehabt hätte (10 Tage, also den gesamten Urlaub für die 5 kompletten Monate, die sie gearbeitet hat) für die letzten 10 „offiziellen“ Arbeitstage beantragen soll, sowie einen Antrag auf Überstundenabbau für einige weitere Tage. Es wird also praktisch im nachhinein der Urlaub bzw. ein Teil der erbrachten Überstunden auf die Zeit, in der sie nicht im Einsatz war, angerechnet. Das Ganze wurde bei der Gehaltsabrechnung übrigens schon mit eingerechnet, noch bevor Frau X die beiden Anträge unterschrieben und damit ihre Zustimmung gegeben hat.

Frau X fragt sich natürlich jetzt, ob das rechtens ist, denn sie kann ja im Prinzip nichts dafür, daß sie nicht eingesetzt werden konnte, und hatte auch nie vor, in dieser Zeit Urlaub zu nehmen bzw. Überstunden abzubauen. Im Gegenteil, sie mußte ja für die Zeitarbeitsfirma verfügbar sein für den Fall, daß sich doch noch kurzfristig ein Einsatz ergibt.

Im Vertrag von Frau X sowie im entsprechenden Tarifvertrag (IGZ) hat sie zu diesem Thema nichts gefunden, und es wurde auch in der Kündigung nicht erwähnt, daß Urlaub/Überstunden mit der Zeit des Nicht-eingesetzt-werdens verrechnet werden. Deshalb ging Frau X natürlich davon aus, daß sie ganz normal bezahlt wird und den Urlaub sowie die Überstunden nach Beschäftigungsende ausbezahlt bekommt.

Frau X wäre für Ratschläge sehr dankbar, was in einer solchen Situation zu tun ist und ob das Vorgehen der Zeitarbeitsfirma so in Ordnung ist.

Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße
„Murmeltier“

Hallo

Gab es denn eine schriftliche Freistellung? Wenn ja, müßte man wissen, was darin steht. Es müßte sich um eine unwiderrufliche Freistellung, zumindest für den Urlaubszeitraum handeln. Das scheint ja nicht der Fall gewesen zu sein. Deiner Schilderung nach (also aufgrund der ständigen Verfügbarkeit) ist also anzunehmen, daß mindestens der Urlaub abzugelten ist. Bei den Überstunden wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Dann wird der Richter „Recht“ sprechen. Die Anrechung finde ich übrigens absolut in Ordnung und würde an Deiner Stelle das auch bereit sein, hinzunehmen.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Gab es denn eine schriftliche Freistellung? Wenn ja, müßte man
wissen, was darin steht. Es müßte sich um eine
unwiderrufliche Freistellung, zumindest für den
Urlaubszeitraum handeln. Das scheint ja nicht der Fall gewesen
zu sein. Deiner Schilderung nach (also aufgrund der ständigen
Verfügbarkeit) ist also anzunehmen, daß mindestens der
Urlaub abzugelten ist. Bei den Überstunden wird es wohl auf
einen Rechtsstreit hinauslaufen. Dann wird der Richter „Recht“
sprechen. Die Anrechung finde ich übrigens absolut in Ordnung
und würde an Deiner Stelle das auch bereit sein, hinzunehmen.

Hallo LeoLo,

danke für die Antwort.

Es gab keine schriftliche Freistellung. Es wurde Frau X lediglich bei der (persönlichen) Übergabe der Kündigung gesagt, daß man sie selbstverständlich bis Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlen würde, auch wenn sie nicht eingesetzt werden kann. Es war also keine „echte“ Freistellung, sondern Frau X wurde lediglich gesagt, daß sie zuhause bleiben könne, solange kein Einsatz vorhanden ist. Frau X konnte also auch nicht einfach in Urlaub fahren, sondern mußte quasi zuhause am Telefon sitzen (übertrieben ausgedrückt) und auf einen Anruf warten. Insofern leuchtet mir nicht ein, daß dafür jetzt der Urlaub angerechnet wird… zumal davon mit keinem Wort etwas erwähnt wurde, weder mündlich bei der Übergabe der Kündigung noch schriftlich im Vertrag oder im Kündigungsschreiben.

Vor längerer Zeit hatte Frau X mal mit einem anderen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen mit Freistellung ab einem bestimmten Zeitpunkt unter Abgeltung der noch vorhandenen Urlaubstage und Überstunden. Das war alles vorher schriftlich festgelegt worden und daher auch verständlich und in Ordnung. Aber beim jetzigen Fall fühlt Frau X sich halt irgendwie „überrumpelt“, zumal sie während des Einsatzes viele Überstunden gemacht hat (die auf ein Arbeitszeitkonto gingen), um das ziemlich magere Gehalt aufzubessern… Deshalb natürlich die Enttäuschung, daß diese Überstunden jetzt einfach „verschwinden“… :o(

Aber so wie Du das ausgeführt hast, wird man sich wohl damit abfinden müssen. Jedenfalls danke für die Auskunft!

Gruß
„Murmeltier“