Anrechnung von Zahlungen bei Mietrückstand

Ein Mieter M ist aus der Anfangszeit des Mietverhältnisses im Rückstand mit mehreren Mietzahlungen. Der Vermieter V duldet dies. Nach Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse setzt M mit den Zahlungen der regelmäßigen Miete zuzüglich gelegentlicher Sonderzahlungen ein. Die Zahlungen erfolgen ohne besondere Angabe, auf welchen Zeitraum sie sich beziehen, gelegentlich per Überweisung, aber auch bar. V führt bei sich Aufstellungen, in welchen die Zahlungen in voller Höhe auf den Rückstand angerechnet werden, die M ebenfalls kennt. M hingegen führt Aufstellungen, in denen nur die Sonderzahlungen auf den Rückstand angerechnet werden.

Frage: Wie werden Miet- bzw. Sonderzahlungen angerechnet, wenn keine besonderen Zusatzangaben gemacht werden? Auf die lfd. Mietperiode oder in voller Höhe auf den Mietrückstand?

Vielen Dank für Eure Antwort
RE

Hallo erstmal,

Frage: Wie werden Miet- bzw. Sonderzahlungen angerechnet, wenn
keine besonderen Zusatzangaben gemacht werden? Auf die lfd.
Mietperiode oder in voller Höhe auf den Mietrückstand?

Soweit ich die Lage beurteilen kann, kenne ich die Sachlage nur so, dass sämtliche Zahlungen in voller Höhe auf die Schulden angerechnet werden. Somit zahlt er eigentlich nur seine Schulden ab, aber nicht die laufende Miete.
Der Mieter sollte an der Stelle wahrscheinlich eher mit dem Vermieter reden, und einen Vertrag machen, in dem geregelt wird, wie hoch monatlich eine Zahlung sein soll, die auf den Mietrückstand angerechnet wird. Ansonsten wird komplett erstmal alles auf die Rückstände angerechnet.

Korrigiert mich, wenn ich mich irre. Aber auch hier kann ein Anwalt definitiv bessere Aussagen dazu machen.

Gruß
Jürgen