Ein Mieter M ist aus der Anfangszeit des Mietverhältnisses im Rückstand mit mehreren Mietzahlungen. Der Vermieter V duldet dies. Nach Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse setzt M mit den Zahlungen der regelmäßigen Miete zuzüglich gelegentlicher Sonderzahlungen ein. Die Zahlungen erfolgen ohne besondere Angabe, auf welchen Zeitraum sie sich beziehen, gelegentlich per Überweisung, aber auch bar. V führt bei sich Aufstellungen, in welchen die Zahlungen in voller Höhe auf den Rückstand angerechnet werden, die M ebenfalls kennt. M hingegen führt Aufstellungen, in denen nur die Sonderzahlungen auf den Rückstand angerechnet werden.
Frage: Wie werden Miet- bzw. Sonderzahlungen angerechnet, wenn keine besonderen Zusatzangaben gemacht werden? Auf die lfd. Mietperiode oder in voller Höhe auf den Mietrückstand?
Vielen Dank für Eure Antwort
RE