Guten Tag,
ist die anrechenbare Zinsabschlagsteuer auf Zinserträge vollständig den Erben zuzurechnen,
wenn die Zinserträge erst nach dem Todestag dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.
Lt. FA ja, weil nach § 11 Abs.1 das Zuflussprinzip
gelten würde.
Ist es nicht möglich , die Zinserträge und die anrechenbare ZASt wie folgt zu verteilen, 1.1.bis Todestag(Einkommensteuererklärung des Steuer-pflichtigen), ab Todestag bis Zinsauszahlung(Fest-
stellungserklärung der Erben).
Gruß
JoTe