Anrechnung von Zinsabschlagsteuer bei Erben?

Guten Tag,
ist die anrechenbare Zinsabschlagsteuer auf Zinserträge vollständig den Erben zuzurechnen,
wenn die Zinserträge erst nach dem Todestag dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.
Lt. FA ja, weil nach § 11 Abs.1 das Zuflussprinzip
gelten würde.
Ist es nicht möglich , die Zinserträge und die anrechenbare ZASt wie folgt zu verteilen, 1.1.bis Todestag(Einkommensteuererklärung des Steuer-pflichtigen), ab Todestag bis Zinsauszahlung(Fest-
stellungserklärung der Erben).

Gruß
JoTe

guten Morgen, für Steuerfragen hatte ich mich nicht registriert. Ich empfehle die Einigung mit dem zuständigen Finanzbeamten.
MfG
G.In.

Ja die Auskunft vom Finanzamt ist korrekt.

Bei Arbeitnehmern, Rentnern, usw. gilt das Zu- und Abflussprinzip. D.h. ALLE Einkünfte und ggfs. Bezüge die im Steuerjahr zugeflossen sind gelten. Ebenso alle steuerrelevanten Werbungskosten.

Zum Zu- und Abflussprinzip gibt es im deutschen Steuerrecht bei Arbeitnehmern, Rentnern, usw. nur wenige Ausnahmen, wie z.B. die Fünftel-Regelung und die 10-Tage Frist zum Jahreswechsel.

D.h. wurden Zinserträge NACH dem Todes des Erblassers dem Erben gutgeschrieben = wertgestellt, so ist der VOLLE Betrag „Einkünfte“ beim Erben.

Nachdem sowieso vom Kreditinstitut bei der Zinsgutschrift die volle Abgeltungssteuer abgeführt wurde ist das zunächst einmal nicht so schlimm.