Anrechnung ZVK bei ALG2

Hallo,
angenommen jemand arbeitet im öffentlichen Dienst und der Ehepartner hat Anspruch auf ALG2.Wird zur Berechnung das tatsächliche Nettoeinkommen(also der Auszahlungsbetrag)genommen oder das Nettoeinkommen zuzüglich dem Betrag ZVK?
Was ist richtig? Gibt es schon ein rechtskräftiges Urteil darüber?
Danke!!