Antragsteller absolvierte Ende 2003 ein Uni-Studium. Zwar meldete er sich gleich arbeitssuchend oh-ne Leistungsbezug, was er bis heute ist. Anschließend begann er aber auch sein Uni-Promotionsstudium. Anfang 2006 begann er dazu ein zusätzliches Studium an einer Päd. Hochschule. Beide Studiengänge sind noch nicht abgeschlossen. Finanzierung erfolgt ausschließlich über die Ehefrau. Da der Antragsteller seit Ende 2006 den gemeinsamen neugeborenen Sohn betreut, möchte er sich die Betreuungszeit und die Zeit davor für seine Rente anrechnen lassen.
Die Frage ist, welche der Alternativen (Promotion oder/und PH-Studium oder/und Arbeitslosigkeit) soll der Antragsteller der Rentenversicherung angeben, um die Anrechnungszeiten (s. Entgeltpunkte) vorteilhaft zu gestalten.
Lieber Antragsteller
in 40 jahren wird es dieses System lange nicht mehr geben,Gründe kann man leicht „erkugeln“ deshalb kann sowas getrost vernachlässigen:wink:
Der Kater Mikesch
der sich noch mit alter Netiquette auskennt 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]