Hallo, mir wurde von der DRV mitgeteilt das mein Versicherungsverlauf Lücken aufweist. Am 1.11.06 habe ich einen Antrag auf Alg 2 gestellt, der mir Datum vom 12.12.06 abgelehnt wurden war. Widerspruch eingelegt, der auch abgewiesen wurde, dann Klage, die mit einen Vergleich endete. Bei der ARGE konnte ich die Nachmeldung vom 1.11.06- 15.12.06 erreichen. Mir fehlen Zeiten vom 16.12.06- 19.4.07 und vom 24.5.07- Februar 2008. Dazwischen war ich für knapp einen Monat bei der Agentur für Arbeit gemeldet, die mich in eine Zeitarbeitsfirma vermitteltet. Das hielt aber nur ein paar Tage. Ich habe den Ausgang des Vergleiches aber nicht abgewartet, da ich Umgezogen bin und einen Neuantrag gestellt habe am 3.3.08 der Bewilligt wurde. Der Vergleich wurde erst nach diesen Datum ausgehandelt. Ist es möglich diese Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung angerechnet zu bekommen?
Während der genannten Zeiten wohnte ich bei meinen Eltern, und habe mich um Arbeit benüht, leider vergebens.
Hallo Jordon,
das scheint ein Problem zu werden.
Wenn Du in den genannten Zeiträumen kein Alg 1 oder Alg
2 erhalten hast und sonst auch nicht
versicherungspflichtig beschäftigt warst, sind Lücken
endstanden.
Ich empfehle Dir bei Deiner Stadt/Gemeinde bei der
Rentenberatung nachzufragen; meistens 1 mal pro Monat
ist dort Sprechstunde.
Da Du jetzt bei Deinen Eltern wohnst, weiß ich nicht ob
Du nach „Hartz 4“ bekommst. Wenn nicht entstehen
weitere Lücken.
Das wird problematisch, wenn Du erwerbsunfähig würdest.
Im schlimmsten Fall keine Rente !!
Du solltest eine Lösung finden, dass wieder
Pflichtbeiträge gezahlt werden oder das privat
absichern, z.B. mit einer privaten
Erwerbsunfähigkeitsrente.
Dabei könnte ich Dir helfen, da ich in einem
Versicherungsmaklerbüro arbeite und sehr viele
Versicherungen vergleichen kann, damit die Beiträge
nicht zu hoch werden.
Gruß
Franjo 1962
Hallo, mir wurde von der DRV mitgeteilt das mein
Versicherungsverlauf Lücken aufweist. Am 1.11.06 habe
ich
einen Antrag auf Alg 2 gestellt, der mir Datum vom
12.12.06
abgelehnt wurden war. Widerspruch eingelegt, der auch
abgewiesen wurde, dann Klage, die mit einen Vergleich
endete.
Bei der ARGE konnte ich die Nachmeldung vom 1.11.06-
15.12.06
erreichen. Mir fehlen Zeiten vom 16.12.06- 19.4.07 und
vom
24.5.07- Februar 2008. Dazwischen war ich für knapp
einen
Monat bei der Agentur für Arbeit gemeldet, die mich in
eine
Zeitarbeitsfirma vermitteltet. Das hielt aber nur ein
paar
Tage. Ich habe den Ausgang des Vergleiches aber nicht
abgewartet, da ich Umgezogen bin und einen Neuantrag
gestellt
habe am 3.3.08 der Bewilligt wurde. Der Vergleich
wurde erst
nach diesen Datum ausgehandelt. Ist es möglich diese
Zeiten
bei der Deutschen Rentenversicherung angerechnet zu
bekommen?
Während der genannten Zeiten wohnte ich bei meinen
Eltern, und
habe mich um Arbeit benüht, leider vergebens.
Hallo Jordon,
Aus dem was Du geschrieben hast, werde ich nicht recht schlau. Warst Du denn in der fraglichen Zeit beim Arbeitsamt (jetzt Agentur für Arbeit) als arbeitssuchend gemeldet ?
Am besten ist, Du suchst Dir einen ehrenamtlichen Versichertenältesten am Wohnort heraus und gehst mal mit Deinen Unterlagen zu dem. Dann muß man die Zeiten mit einem Kontenklärungsantrag beantragen und die Nachweise, daß Du da arbeitslos warst beifügen. Danach muß man die Entscheidung abwarten. Ich rate davon ab, sozusagen im vorauseilenden Gehorsam etwas nicht zu beantragen, von dem man meint, daß man es nicht bekommen kann. Ich rate aber auch davon ab, diesen Antrag alleine zu stellen. Nutze am besten einen ehrenamtlichen Versichertenältesten vor Ort. Die sind meistens sehr engagiert, Dir zu helfen. Von der Ferne kann man das allerdings nicht so gut machen. Da muß man sich mal zusammensetzen.
Über die Internet-Seite [http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18550/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap node.html nnn=true) kannst Du Dir die Adresse und Telefonnummer eines ehrenamtlichen Versichertenältesten an Deinem Wohnort (oder in der Nähe) heraussuchen.
Herzliche Grüße und viel Erfolg
Bernhard Maurer
http://www.fen-net.de/~ea1448
Leider kann ich dir nur Raten, nehm mit der Rentenanstalt persönlich Kontakt auf. In deiner Nähe gibt bestimmt eine Außenstelle der Rentenversicherung. Diese Sachbearbeit sind besser informiert, als ich.
Das musst Du einen (Fach-) Anwalt fragen, D.
Leider kann ich dir nur Raten, nehm mit der Rentenanstalt
persönlich Kontakt auf. In deiner Nähe gibt bestimmt eine
Außenstelle der Rentenversicherung. Diese Sachbearbeit sind
besser informiert, als ich.
Hallo,
danke für deine Antwort.
Werde mir einmal einen Termin bei der Rentenkasse holen.
Gruß
jordon
Hallo,
danke für deine Antwort.
In den genannten Zeiträumen, war ich knapp einen Monat bei der Agentur für Arbeit gemeldet, die mich in eine Zeitarbeitsfirma vermittelt hat.
Die Beschäftigung dauerte aber nicht einmal eine Woche.
Mir ging es darum, da der Ablehnungbescheid von 2006 des Alg 2 erst im Jahre 2008 rechtskräftig wurde und ich wissen möchte ob für diesen Zeitraum eine Anrechnung möglich ist.
Dein Link hat mir sehr weitergeholfen, um die Ecke wohnt gleich ein Versichertekälteste, das wusste ich gar nicht.
Bei diesen werde ich einmal einen Termin machen.
Gruß
jordon
Hallo,
danke für deine Antwort. In den genannten Zeiträumen, war ich knapp einen Monat bei der Agentur für Arbeit gemeldet, die mich in eine Zeitarbeitsfirma vermittelt hat. Die Beschäftigung dauerte aber nicht einmal eine Woche. Mir ging es darum, da der Ablehnungbescheid von 2006 des Alg 2 erst im Jahre 2008 rechtskräftig wurde und ich wissen möchte ob für diesen Zeitraum eine Anrechnung möglich ist. Dein Link hat mir sehr weitergeholfen, um die Ecke wohnt gleich ein Versichertekälteste, das wusste ich gar nicht.
Bei diesen werde ich einmal einen Termin machen.
jordon
Hallo Jordon,
Aus meiner ganz persönlichen Sicht - und das ist natürlich nicht die Sicht Deines Rentenversicherungsträgers - müßtest Du die Zeit in der Du arbeitslos gemeldet warst - auch wenn sie erst später zugesprochen wurde - in die Rentenversicherung eingehen. Aber wie gesagt, das muß man beantragen und dann sehen. Ich freue mich aber, daß Du die Adresse eines Versichertenältesten aus Deiner Nähe gefunden hast, und ich Dir dadurch helfen konnte.
Leider ist die gute Arbeit der ehrenamtlich arbeitenden Versichertenältesten immer noch zu wenig bekannt. Oft glaubt man auch, daß ich und meine Kollegen den Leuten nur eine Lebensversicherung andrehen wollen. Was natürlich nicht der Fall ist. Manche wollen gar nicht glauben, daß wir rein ehrenamtlich arbeiten und uns diese Arbeit auch noch Spaß macht.
Herzliche Grüße
Bernhard Maurer
ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448
Hallo,
tragen Sie dieses Problem genauso wie Sie es mir geschildert haben der DRV vor dann wird man Ihnen behilflich sein…
ich kann an dieser Stelle leider nichts tun…!
Für weitere Fragen in dem Bereich Versicherungen stehe ich Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________
SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen
Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung
Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38
www.thomas-wolter.eu
[email protected]
Agentur im Hause PETRA THIEL Immobilien
Hauptstr. 64
28865 Lilienthal
Telefon: 04298-4653654
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mi. + Fr. 10 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33
Zuständige Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.,
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: (01805) 00585-0 (14 Cent/Min. aus dem
deutschen Festnetz, höchstens 0,42EUR/Min. aus Mobilfunknetzen),
www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org.
Hallo, sofern Sie arbeitslos gemeldet waren und dies nchweisen können, ist eine Anrechnungszeit möglich, auf einen Leistungsbezug kommt es nicht an, mit Leistungsbezug bekommen Sie Pflichtzeiten bei Bezug von Alg I und Alg 2, bei Alg 2 in Höhe von mtl. 205 Eur.
Gruß Marot
Guten Tag,
angerechnet werden in den Versicherungsverlauf lediglich a) Pflichtzeiten (entfällt bei Ihnen, da nicht beschäftigt)
b) Ersatzzeiten
Diese müssen nachgewiesen werden. Beispielsweise durch Bescheide, dass Sie in der entsprechenden Zeit arbeitslos gemeldet waren und Leistungen bezogen haben.
Sollten Sie, und so scheint es zu sein, in der entsprechenden Zeit keine Leistungen bezogen haben, so werden diese Zeiten nicht angerechnet. Zur Klärung der Versicherungszeiten können Sie die Monate entsprechend melden. Ihnen entstehén dafür zwar keine Rentenansprüchhe, jedoch sind die Zeiträume dann geklärt und sie werden nicht mehr angefragt.
Hinweis: Schulzeiten ab dem 16. Lebensjahr per Zeugnisse nachmelden. Auch diese Zeiten werden angerechnet!
Grüße
Esser
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Ich kenne mich mit der GRV aus, sondern nur mit der Privaten.
Hallo,
um Zeiten in der DRV nachzuversichern, muss die DRV prüfen, ob es sich um anrechenbare Zeiten handelt.
Das wiederum geht nur, wenn Sie einen Antrag zur Prüfung stellen!
Die Zeiten können dann als beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten berücksichtigt werden.
Ziel soll es immer sein einen lückenlosen Versicherungsverlauf zu erhalten.
Bezüglich einer späteren Rentenberechnung ist es sowieso ratsam diese „Kontenklärungen“ immer zeitnah zu erledigen!