Hallo,
wenn man nach sechs Monaten Probezeit von seinem Arbeitgeber nicht übernommen wird, besteht dann ein Anrecht auf anteilige Auszahlung des vertraglich vereinbarten 13. Monatsgehaltes?
wenn man nach sechs Monaten Probezeit von seinem Arbeitgeber
nicht übernommen wird, besteht dann ein Anrecht auf anteilige
Auszahlung des vertraglich vereinbarten 13. Monatsgehaltes?
Kommt darauf an, was im Vertrag geregelt ist…
Hallo, habe da eine interessante Seite gefunden, schau mal nach vielleicht hilft es weiter.
Hallo,
mal ganz logisch gedacht: wozu gibt es eine Probezeit? Warum soll anteilig das 13. Monatsgehalt gezahlt werden wenn der Arbeitnehmer in der 6 monatigen Probezeit ausscheidet (bzw. sollte dann nicht auch anteilig das ganze Jahresgehalt gezahlt werden??)
Wozu gibt es das 13. Jahresgehalt?
Viele Grüße