Hallo,
ich habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage:
Es handelt sich um eine Kündigung aus einem Tariflichen Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende -> d.h. für den 31.12.2010 hätte die Kündigung per KW46? eingereicht werden müssen. Da sich die Unterschrift beim neuen AG erst Anfang Dez. ergeben hat, wurde die Kündigung nach Rücksprache mit dem Chef auf den 26.11. Rückdatiert. Nun sagt Perso das bei einer eigen Kündigung gem. dem Regenwerk d.UN die lfd. Abschlussvergütung für die vergangenen 12 Monate zurück gefordert wird. Ist es nach der rechtl. Auffassung eine Kündigung oder handelt es sich um eine Übereinkunft zwischen AG & AN, weil a) die gesetzl. Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und b) das Datum verändert wurde. Also ist es eher ein Aufhebungsvertrag oder?
Viele Dank im voraus
Hallo,
Es handelt sich um eine Kündigung aus einem Tariflichen
Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum
Quartalsende -> d.h. für den 31.12.2010 hätte die Kündigung
per KW46? eingereicht werden müssen. Da sich die Unterschrift
beim neuen AG erst Anfang Dez. ergeben hat, wurde die
Kündigung nach Rücksprache mit dem Chef auf den 26.11.
Rückdatiert. Nun sagt Perso das bei einer eigen Kündigung gem.
dem Regenwerk d.UN die lfd. Abschlussvergütung für die
vergangenen 12 Monate zurück gefordert wird. Ist es nach der
rechtl. Auffassung eine Kündigung oder handelt es sich um eine
Übereinkunft zwischen AG & AN, weil a) die gesetzl.
Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und b) das Datum
verändert wurde. Also ist es eher ein Aufhebungsvertrag oder?
Selbstverständlich ist es eine Kündigung. Über die Konsequenzen sollte man sich vorher Gedanken machen. Da kommt der AG dem AN entgegen und nun so etwas…
Gruß
S.J.