Anrecht auf AL

Hi!

Wenn ich als Freiberufler in Festanstellung wechsel - ab wann habe ich dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld???

Ich bekomme halt erstmal „nur“ einen Jahresvertrag. Auch wenn man davon ausgehen kann, daß dieser verlängert wird muss ich ja den Notfall planen ;o))
Wenn ich das Anrecht halt erst nach 12 Monaten hätte würde ich den Vertrag auf 13 Monate haben wollen ;o))

Gruß

Bernd

Hi,

das Anrecht hast Du nach 1 Jahr, da reichen also 12 Monate…

Gruß,
Micha

Hallo Micha,

war das nicht irgendwie mit 12 Monaten in den letzten 36? *grübelnd*

Gruß
MArco

Hallo,

innerhalb von 36 Monaten braucht man 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung für einen Neuanspruch auf Alg von 6 Monaten.

Holger

grübeln unnötig

Hallo Micha,

war das nicht irgendwie mit 12 Monaten in den letzten 36?
*grübelnd*

genau so war das, da er aber bisher selbständig war, hat er in letzter Zeit also keine Monate sammeln können. Deshalb muss er jetzt 12 arbeiten, um einen Anspruch zu erwerben. Da die Antwort „Du brauchst 12 Monate“ die Frage aber beantwortete, hab ich nicht das ganze Arbeitsrecht zitiert.

Gruß,
Micha

Hi Bernd,

warum in der Ferne schweifen. Da wo das Geld herkommt steht auch was man dafür tun muss.

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/anwart…

Gruß Pit

Dankäääää (OT)

Hi!

Wenn ich als Freiberufler in Festanstellung wechsel - ab wann
habe ich dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld???

Hallo Bernd,

eine wichtiger Aspekt für eine zuverlässige Beratung fehlt noch!!
Es ist möglicherweise für Dich sehr wichtig, dass ich erfahre, wie lange Du selbständig tätig warst. Oder, anders formuliert: wann und wie lange hast Du zuletzt Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Unter bestimmten, zeitlichen Bedingungen, kann es sein, dass die Phase Deiner Selbständigkeit, Deine Anwartschaft nicht automatisch aufhebt.

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling