Hallo - meine Frage:
2010 war ich arbeitslos ab März 2011 habe ich mich selbständig gemacht. kleiner Blumenladen der nicht richtig läuft. Ab 01.01 2013 habe ich Gewerbe umgemeldet auf Nebengewerbe und mich arbeitslos gemeldet.Da ich mein Geschäft auf Privatgrundstück verlege. (Miete sparen). Wegen Umbau muss ich mich kurzzeitig arbeitslos melden.Habe zu Beginn Gründerzuschuss bekommen und in die freiwillige Arbeitslosenversicherung habe ich weiter gezahlt. Bei Abgabe meiner Unterlagen auf dem Amt konnte mir noch nicht gesagt werden ob ich noch Anspruch auf ALG I habe.
Wer weiß mehr und kann meine Frage beantworten.
Gruß Struppel 1