Anrecht auf Auszahlung bei Rückgabe ?

Ein Kinder-Instrument wurde gekauft mit der Option es später mit Aufpreis in ein Erwaschseneninstrument umtauschen zu können.
Das Kinderinstrument wurde zurückgegeben allerdings kein Großes von diesem Instrumentenbauer genommen.
Er wollte dann, dass andere Dinge bei ihm gekauft werden, bzw mit Reparaturen usw verrechnet wird.
Es besteht kein Vertrag und nichts Schriftliches.
Allerdings liegt ein Schrieb vom Instrumentenbauer vor, wieviel Geld bei ihm noch steht.

Meine Frage - Kann der Käufer die Auszahlung verlangen ?
Das Ganze geht jetzt schon über Jahre. Der Instrumentenbauer ist zwar nett aber völlig chaotisch.

Es wäre super nett, wenn du mir einen Tipp geben könntest wie das rechtlich aussieht.
So informiert könnte ich ganz anders auftreten !

Danke schon mal im Vorraus …

Freundliche Grüße von M!aren

Die Option der Rücknahme bei Neukauf schließt eine Auszahlung ohne Nachkauf aus, zumal kulanterweise ersatzweise Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

Andernfalls müßte der Händler ja ein wertgemindertes Gebrauchtgerät zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten :open_mouth:

G imager761

Hallo !

Es geht Jahre lang,bei so klare Sache ?

Es gibt KEIN Rückgaberecht bei Nichtgefallen oder sonst etwas,was KEIN Mangel ist. Als einzige Ausnahme beim Versandhandelskauf (Fernabsatzgesetz),da gibts ein 14 tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Nicht im Ladengeschäft !

Händler kann es freiwillig machen,dann sollte man sich vorher erkundigen,ob Geldauszahlung oder Gutschein.
Das kann er bestimmen,wenn er sich schon auf Rückgabe einlässt.

Eine Rückgabe,bei Neukauf eines höherwertigen Geräts und Verrechnung mit dem Preis ist ein besonderes Angebot.
Nur, das wurde ja nicht in Anspruch genommen !

MfG
duck313

Es geht aber um ein Instrument !
Guten Tag,
vielen Dank für die Auskunft, aber hier geht es um ein Cello, Streichinstrumente gewinnen eher an Wert durchs Alter - bei guter Behandlung natürlich…
Aber das war ja eigentlich auch nicht das Problem, da der Händler das Instrument zurückgenommen hat (wie ausgemacht) nur ist die Frage -

das Geld, dass der Käufer bei ihm „stehen“ hat-
(schriftlich bestätigt)- kann er verlangen, dass das ausbezahlt wird
oder muß er darauf eingehen, dass das Geld mit Käufen beim Instrumentenbauer verrechnet wird ?!

Ein Kinder-Instrument wurde gekauft mit der Option es später
mit Aufpreis in ein Erwaschseneninstrument umtauschen zu
können.
Das Kinderinstrument wurde zurückgegeben allerdings kein
Großes von diesem Instrumentenbauer genommen.
Er wollte dann, dass andere Dinge bei ihm gekauft werden, bzw
mit Reparaturen usw verrechnet wird.

Ich verstehe das so, dass kein Neukauf statt fand.
Somit ist die Vereinbarung: „Anrechnung des Kinder-Instruments bei Erwerb eines Erwachsenen-Instruments“ hinfällig.

Dass überhaupt eine Rücknahme akzeptiert wurde, ist kulant. Entweder man ist nun mit dem Angebot einverstanden oder verkauft das Kinder-Instrument wo anders.

Es besteht kein Vertrag

Doch sicher. Nur halt nicht über Rücknahme ohne Neukauf.

…und nichts Schriftliches.

Allerdings liegt ein Schrieb vom Instrumentenbauer vor,
wieviel Geld bei ihm noch steht.

Also ist die Rücknahme schon erfolgt und der Händler hat ein Guthabenkonto erstellt?

Meine Frage - Kann der Käufer die Auszahlung verlangen ?

Nein. Hier ist eine kulante Regelung „freiwillige Rücknahme gegen Guthaben zur Verrechnung“ getroffen worden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Barauszahlung.

Danke für die Auskunft !
Vielen Dank allen, die sich bemüht haben mir hier zu helfen !
Echt nett !!!
DANKE