Ich habe eine Tochter von 23 Jahren, die in diesem Jahr eine drei -
jährige Ausbildung zur Physiotherapeutin abschließen wird. Diese Ausbildung habe ich bezahlt.
Danach hat Sie vor Medizin zu studieren.
Meines Wissens müssen Eltern nur eine Ausbildung bezahlen. Wird von dem Kind noch eine weitere Ausbildung angestrebt, müssen die Eltern diese Ausbildung nicht mehr bezahlen. Das Kind hat ein Anrecht auf Bafög.
Ich möchte wissen, ob diese Argumentation vom Bafögamt akzeptiert wird.