Anrecht auf beschädigtes Teil?

Hallo!

Eine Fragen:
besteht ein genereller Rechtsanspruch auf die Aushändigung eines beschädigten Gegenstandes, wenn dieser als Haftungsleistung durch eine Neuanschaffung ersetzt wurde?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo!

Eine Fragen:
besteht ein genereller Rechtsanspruch auf die Aushändigung
eines beschädigten Gegenstandes, wenn dieser als
Haftungsleistung durch eine Neuanschaffung ersetzt wurde?

Soweit ich meine steht das jeden Bedingungen des Versicherungsvertrags. Letztlich ließ sich das auf die BGB zurückführen.

Immerhin ersetzt ja der Leistende den Gegenstand.

z.B. Autoreparaturen:
Bei Garantie-Reparaturen besteht kein Anspruch.

Bei Reparaturen nach der Garantiezeit, die man voll zahlen muss, besteht Anspruch auf Herausgabe der (angeblich) ausgetauschten Teile. Ich kaufe die neuen Teile plus Arbeitszeit, die alten Teile bleiben in meinem Besitz. Wenn man das wirklich mal durchexerziert (z.B. Filter, Zündkerzen usw.), dann würde man manchmal wohl sein blaues Wunder erleben. „Die Teile sind schon entsorgt…“ usw.

Gruß, Artefakt