Anrecht auf bisher bezahlte Versicherungsbeträge?

Hallo,

habe heute mal eine Frage an euch.
Nun sagen wir mal es wird eine Startdepot Versicherung für ein Kind abgeschlossen ( Ausbildungsversicherung).
Die Versicherung wird ca 6 Jahre lang gezahlt (offizielle Laufzeit 20 Jahre ) nun bekommt der Versicherungsnehmer, psychische oder finanzielle Probleme, und zahlt die Versicherung nicht, und kümmert sich auch nicht weiter um die Versicherung.
Nun nach einigen Jahren will er seine Dinge wieder in den Griff bekommen.
Hat er Anspruch auf die bis dahin eingezahlten Beiträge?
Wer kann mir weiteres dazu sagen. Auch hat die Versicherung bei der die Police abgeschlossen ist, derzeit den Namen gewechselt.

lg

Rückfrage
Hallo!

Hat er Anspruch auf die bis dahin eingezahlten Beiträge?

Wie wurde der Vertrag nach den „Problemen“ denn geführt? War er beitragsfrei, wurde er evtl. gekündigt oder was sonst?

Auch hat die Versicherung
bei der die Police abgeschlossen ist, derzeit den Namen
gewechselt.

Das sollte egal sein.

Gruß
CM

Hallo,

die Versicherung wurde nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung von der Versicherungsgesellschaft gekündigt.

lg

Hi,
im Zusammenhang mit der Kündigung nehme ich an, dass (nach 6 Jahren) der Rückkaufwert ausbezahlt wurde. Damit ist der Vertrag erloschen.

Gruß Keki

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

bislange ich nicht ausbezahlt, die letzte bezahlte Rate war
im Frühjahr 2004.
Ab da dann 6 Jahre??

Lg SChneider