Anrecht auf Bürgersteig?

Hallo Zusammen,

meine Frage bezieht sich auf Straßen innerhalb von Ortschaften. Hat man dort als Anwohner das Recht auf einen Bürgersteig, Geh- oder Fußweg?

Moin, Wirtz,

das ist kein Anrecht, sondern von der Gemeinde zu beschließen. Manchmal geht es gar nicht, einfach weil der Platz fehlt.

Nebenbei bemerkt: So ein Bürgersteig ist von den Anliegern zu bezahlen, wobei die Anlieger u.U. bös gekniffen sind: Anlieger sind sie zB auch dann, wenn sie von ihrem Grundstück aus gar keinen Zugang zu dem Bürgersteig haben. Also alles nicht so einfach und nicht immer wünschenswert.

Gruß Ralf

Nein, es gäbe aber die Möglichkeit an die Gemeinde einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Andererseits gibt es die sogenannten Straßenbaurichtlinien, nach denen sich meistens gerichtet wird.
Damit könnte man theoretisch argumentieren
Gruß Tom