Anrecht auf die komplette Patientenakte?

Hi,

in diesem Artikel wird suggeriert man hätte ein Anrecht auf die Herausgabe der kompletten Patientenakte vom behandelnden Arzt: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientenr…

Ist dem wirklich so? Denn unter dem Artikel sind Kommentare die sagen, dass man eben kein Anrecht auf die komplette Akte hat, sondern nur auf eine „geschönte“ Abschrift mit den wichtigsten Infos für andere Ärzte - aber eben ohne Kommentare wie „Herr X zum 8. Mal diesen Monat in meiner Praxis, halte ihn für einen Simulanten“ oder „Ich weiss auch nicht mehr weiter“.

Was stimmt also? Hat man das Recht auf die 1:1 Kopie oder nur auf die geschönte Version?

Gruss
K

Hi,

Hallo,

in diesem Artikel wird suggeriert man hätte ein Anrecht auf
die Herausgabe der kompletten Patientenakte vom behandelnden
Arzt: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientenr…

Ist dem wirklich so?

wenn du den Artikel aufmerksam liest, stößt du auf die Antwort auf deine Frage am Ende des Artikels in roter Schrift, mit dem Link:
Dürfen Teile der Akte dem Patienten vorenthalten werden?
Der Geschäftsführer des Deutschen Patientenschutzbunds gibt Antworten
.“
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientena…

Gruss
K

Gruß
rolli

Moin!

wenn du den Artikel aufmerksam liest, stößt du auf die Antwort
auf deine Frage am Ende des Artikels in roter Schrift, mit dem
Link:
„Dürfen Teile der Akte dem Patienten vorenthalten werden?
Der Geschäftsführer des Deutschen Patientenschutzbunds gibt
Antworten.“
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientena

Solche Antworten finde ich immer enttäuschend.

Ich hab die Ursprungsfrage nicht gestellt, aber interessiert mitgelesen. Mich hätte eine kurze Antwort auf Kasis Frage sehr gefreut.

Auch habe ich am Ende des Artikels den von dir genannten Link nicht gefunden.
Meintest du vielleicht am Ende der Kommentare???

Was spricht denn dagegen, dass du ganz kurz die Frage beantwortet hättest?

Gruß, Fo

Hallo Kasi,

nachfolgender Link dürfte deine Frage beantworten.

https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/a…

Gruß Merger

Moin!

Hallo,

wenn du den Artikel aufmerksam liest, stößt du auf die Antwort
auf deine Frage am Ende des Artikels in roter Schrift, mit dem
Link:
„Dürfen Teile der Akte dem Patienten vorenthalten werden?
Der Geschäftsführer des Deutschen Patientenschutzbunds gibt
Antworten.“
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientena

Solche Antworten finde ich immer enttäuschend.

Warum? Eine bessere hätte ich auch nicht geben können…!

Ich hab die Ursprungsfrage nicht gestellt, aber interessiert
mitgelesen. Mich hätte eine kurze Antwort auf Kasis Frage sehr
gefreut.

Die Antwort wird von Frank Lepold nicht nur sehr ausführlich, sondern auch falllbezogen beantwortet.

Auch habe ich am Ende des Artikels den von dir genannten Link
nicht gefunden.
Meintest du vielleicht am Ende der Kommentare???

Nein, am Ende des Artikels. Ich habe ihn doch verlinkt!
Hier noch einma der Artikel:
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientenr…
Am Ende des Berichtes steht in roter Schrift folgender Link:
„Der Geschäftsführer des Deutschen Patientenschutzbunds gibt Antworten.“
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientena…
Hier stehen alle Antworten auf dei vom UP gestellten Fragen!

Was spricht denn dagegen, dass du ganz kurz die Frage
beantwortet hättest?

Ich habe die Frage in der Art beantwortet, dass ich sie verlinkt habe mit einer nicht nur fachkompetenten, sondern auch mit einer auf die Frage fallspezifisch eingehenden Antwort des Leiters des Deutschen Patientenschutzbundes…
Hast du seine - meine verlinkte - Antwort nicht gelesen?

Gruß, Fo

Gruß
rolli

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