Moin!
angenommen eine Privatperson erwirbt über Ebay bei einem
gewerblichen Verkäufer eine Leuchte. Der Artikel wird
geliefert, entspricht aber aus mehrerlei Gründen nicht den
Vorschriften der VDE, so dass ein Betrieb in Deutschland nicht
zulässig ist, worauf der Verkäufer im Vorfeld aber nicht
hingewiesen hat.
Auf Reklamation hin will der Verkäufer die Ware zurück nehmen
und das Geld zurück zahlen. Muss der Käufer dieses Angebot
dann annehmen
Müssen tut der Käufer nicht, er könnte sicher auch auf das Geld verzichten. Aber ich würde dem Käufer raten, das Geld zu nehmen. Wer hat schon was zu verschenken?
oder hat er das Recht statt der Rückzahlung ein
vergleichbares Gerät zu fordern, welches in Deutschland auch
betrieben werden darf?
Warum sollte solch eine Forderung gerechtfertigt sein?
Könnte der Käufer alternativ einfach selbständig eine
vergleichbare Leuchte zu einem höheren Preis bei einem anderen
Verkäufer erwerben und die Differenz dann als Schaden geltend
machen, so dass der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten
zurücknehmen muss und zur Rückzahlung des Kaufbetrages
zusätzlich den entstandenen Schaden übernehmen muss?
Nee, Nee, Nee.
Eigentlich ist es doch ganz einfach.
Der Käufer kauft einen Gegenstand. Jetzt lässt sich dieser Gegenstand (hier die Lampe) nicht so einsetzen, wie das normalerweise geplant war. Also liegt ein Sachmangel lt. §434 BGB vor. Der Käufer hat also zunächst den Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dazu nötige Transportkosten (beispielsweise für eine Rücksendung) hat der Verkäufer zu tragen.
Wenn der Verkäufer eine Nachbesserung /Ersatzlieferung verweigert oder schlichtweg nicht kann, dann hat der Käufer einfach ein Rücktrittsrecht wegen nicht erbrachter Leistung (BGB §323). Heisst im Klartext: Geld zurück.
Schadenersatzansprüche, die darüber hinaus gehen würden stünden dem Käufer allenfalls dann zu, wenn der Verkäufer nachweislich vorsätzlich durch den Verkauf einen Schaden verursacht hätte.
In diesem beschriebenen Fall scheint es jedoch so zu sein, das der Verkäufer ohne Probleme die Ware zurück nimmt und das Geld erstattet. Mag sein, das für den Käufer die Sache ärgerlich ist. Aber muß man deswegen immer gleich nach einer Möglichkeit suchen, vielleicht noch ein bis zwei Euro heraus zu pressen? Sowas verstehe ich einfach nicht.
Ich würde dem Käufer raten, sein Geld zurück zu nehmen und den Verkäufer in Ruhe zu lassen. So lebt man wesentlich entspannter 
Gruß vom
Dicken MD.