Anrecht auf Kindesunterhalt

Hi,

ich wollte mal fragen wie sich folgende fiktive Begebenheit verhalten würde.

Ein Mann hat ein Kind.Er verdient rund 2200€ Netto im Monat und lebt allein.Seine geschiedene Frau hat ein Kind von ihm und erhält rund 1800€ Netto im Monat.Ihr gemeinsames ,fast 21jähriges Kind, bekommt einen Ausbildungsplatz und verdient 580€ Brutto und wohnt noch bei seiner Mutter von der er 180€ Kindergeld bekommt (jeden Monat).Bald will er ausziehen und weiß nicht ob und wenn ja wie viel Geld ihm von seinem Vater zusteht.

Was denkt ihr??

Liebe Grüße

Hallo

dann sollte das Kind mal in die Düsseldorfer Tabelle schauen.

Gruß P.

Dafür gibts die Düsseldorfer Tabelle für über 18-jährige. Beide Elternteile sind dann barunterhaltspflichtig. Wenn es sich um die erste Ausbildung handelt, dann gibts Unterhalt, wenn es nicht nur eine reine Spaßausbildung ist. Das erwachsene Kind hat aber jetzt schon einen Anspruch gegen den Vater, selbst wenn es bei der Mutter wohnt.
Es muss seinen Unterhaltsanspruch aber selbst gegen den Vater geltend machen, das kann nicht mehr die Mutter tun.

Hallo,

Ein Mann hat ein Kind. Er verdient rund 2200€ Netto im Monat

Seine geschiedene Frau hat ein Kind von ihm
und erhält rund 1800€ Netto im Monat.

Bald will er ausziehen und
weiß nicht ob und wenn ja wie viel Geld ihm von seinem Vater
zusteht.

Was denkt ihr??

Ich denke, daß ihm in dieser Situation auch Geld von der Mutter zustehen würde. Ich schätze mal knapp die Hälfte der Gesamtsumme und das Kindergeld.

Gruß
Jörg Zabel

Ich bin in dem Beispiel davon ausgegangen, dass das Kind schon in die Düsseldorfer Tabelle geschaut hat und hat dort etwas von rund 500 € gesehen.Das kam ihm aber sehr hoch vor und dann hat dieses Kind bestimmt mal ein bisschen rumgesucht und divberse Unterhaltsrechner gefunden,die alle etwas anderes zwischen 350 und 550 € ausgaben.Daher ist ja die frage welche Antwort dann wohl „eher“ zutreffen würde.

PS: Ja das stimmt die mutter müsste sicherlich auch was zahlen,aber mit der hat das Kind sicher schon alles geklärt :smile:

liebe Grüße und danke schonmal für die ersten Informationen.

Hallo,

Ich bin in dem Beispiel davon ausgegangen, dass das Kind schon
in die Düsseldorfer Tabelle geschaut hat und hat dort etwas
von rund 500 € gesehen.

In der Düsseldorfer Tabelle steht hier - für ein ADDIERTES elterliches Einkommen von 4.000,-- Euro der Betrag von 703,-- Euro.

Die wird das Kind aber nicht bekommen. Es ist kein Schüler mehr und lebt dann auch nicht im elterlichen Haushalt und ist dann wohl auch älter als 21 Jahre.

Für diesen Fall gibt es einen Höchstunterhaltssatz von 640,-- Euro (wie bei den Studenten).

Davon wird das GANZE Kindergeld abgezogen, weil ihm das von den Eltern gegeben werden muss.

Dann wird von dem Restbetrag noch sein eigenes Einkommen (abzügl. nichtanrechenbarer 90 Euro) also 490 Euro abgezogen.

Somit bekommt er von KEINEM Elternteil mehr einen Unterhalt. Da sein Einkommen plus Kindergeld seinen unterhaltsrechtlichen Bedarf von 640 Euro deckt.

Das kam ihm aber sehr hoch vor und dann
hat dieses Kind bestimmt mal ein bisschen rumgesucht und
divberse Unterhaltsrechner gefunden,die alle etwas anderes
zwischen 350 und 550 € ausgaben.Daher ist ja die frage welche
Antwort dann wohl „eher“ zutreffen würde.

Gar keine! Er hat genug eigenes Einkommen.

PS: Ja das stimmt die mutter müsste sicherlich auch was
zahlen,aber mit der hat das Kind sicher schon alles geklärt

-)

Sie muss zwar nichts bezahlen, aber grundsätzlich gilt, dass man als volljähriges Kind nicht willkürlich einen Elternteil von der Unterhaltspflicht auf Kosten des anderen Elternteiles freistellen kann.

Das muss sich der andere Elternteil (hier der Vater) nicht gefallen lassen. Die Richter würden hier - wenn es noch eine Unterhaltspflicht der Eltern gäbe - dem „geklärten“ Muter-Kind-Verhältnis, ganz schön die richtige Richtung zeigen.

Aber es gibt eh keinen Unterhalt, somit ist das Problem rein theoretisch.

Gruß
Ingrid