Hallo,
Ich bin in dem Beispiel davon ausgegangen, dass das Kind schon
in die Düsseldorfer Tabelle geschaut hat und hat dort etwas
von rund 500 € gesehen.
In der Düsseldorfer Tabelle steht hier - für ein ADDIERTES elterliches Einkommen von 4.000,-- Euro der Betrag von 703,-- Euro.
Die wird das Kind aber nicht bekommen. Es ist kein Schüler mehr und lebt dann auch nicht im elterlichen Haushalt und ist dann wohl auch älter als 21 Jahre.
Für diesen Fall gibt es einen Höchstunterhaltssatz von 640,-- Euro (wie bei den Studenten).
Davon wird das GANZE Kindergeld abgezogen, weil ihm das von den Eltern gegeben werden muss.
Dann wird von dem Restbetrag noch sein eigenes Einkommen (abzügl. nichtanrechenbarer 90 Euro) also 490 Euro abgezogen.
Somit bekommt er von KEINEM Elternteil mehr einen Unterhalt. Da sein Einkommen plus Kindergeld seinen unterhaltsrechtlichen Bedarf von 640 Euro deckt.
Das kam ihm aber sehr hoch vor und dann
hat dieses Kind bestimmt mal ein bisschen rumgesucht und
divberse Unterhaltsrechner gefunden,die alle etwas anderes
zwischen 350 und 550 € ausgaben.Daher ist ja die frage welche
Antwort dann wohl „eher“ zutreffen würde.
Gar keine! Er hat genug eigenes Einkommen.
PS: Ja das stimmt die mutter müsste sicherlich auch was
zahlen,aber mit der hat das Kind sicher schon alles geklärt
-)
Sie muss zwar nichts bezahlen, aber grundsätzlich gilt, dass man als volljähriges Kind nicht willkürlich einen Elternteil von der Unterhaltspflicht auf Kosten des anderen Elternteiles freistellen kann.
Das muss sich der andere Elternteil (hier der Vater) nicht gefallen lassen. Die Richter würden hier - wenn es noch eine Unterhaltspflicht der Eltern gäbe - dem „geklärten“ Muter-Kind-Verhältnis, ganz schön die richtige Richtung zeigen.
Aber es gibt eh keinen Unterhalt, somit ist das Problem rein theoretisch.
Gruß
Ingrid