Anrecht auf rückwirkende gehaltszahlung

hallo,

bin gerade vor der ersten güteverhandlung bzgl meiner fristlosen kündigung.
weswegen etc tut erstmal nicht zur sache und sie wird nach meinung des anwalts etc auch nicht stand halten.

nun meine frage:
habe ich nach erfolgreicher kündigungsschutzklage und wiedereinstellung anspruch auf rückwirkende gehaltszahlung auch bei einem 400€ job?
wenn ja, wie wird diese dann berechnet,wenn man unterschiedlich hohe monatliche beträge hatte?

vielen dank schonmal im voraus!!!

Auch FAQ 1129 beachtet ?
owt