da ich meine Frage wohl beim ersten Mal zu persönlich gestellt habe (was ausschliesslich dazu gedacht war, den Sachverhalt generell zu erörtern!), hier mein 2° Versuch ^^:
Hat der Mieter generell ein Anrecht darauf, dass die Kabelanlage bzw. Stromverteileranlage in der Wohnung mangelfrei und auf neuestem/zeitgemäßen Standard ist? (d.h. wenn die Anlage veraltet ist, und die Kabel den Ansprüchen moderner Geräte nicht mehr entsprechen/ausreichen - entstehen irgendwelche Ansprüche/Modernisierungsmassnahmen?)
Da der erste Post sofort gebannt wurde, bin ich mir sicher, dass hier Fachleute am Werk sind - und hoffe auf kompetente Antworten!
wenn einer mieter wäre, dann hätte er zunächst einmal anspruch auf den wohnraum in dem zustand, der gegenstand des mietvertrages geworden ist. - vielfach: was gesehen wurde, aber auch: was mangels anderslautender vereinbarung als zugesichert (*) gilt.
bei zweifeln darüber, ob eine energieversorgungsanlage die nötigen sicherheitsstandards (vde 0100) erfüllt (s.*) kann das zuständige energieversorgungsunternehmen die belieferung nach einer prüfung sofort oder nach fristsetzung zur mängelbehebung einstellen.
spätestens dann hat der vermieter handlungsbedarf.
… energieversorger können sowas natürlich nicht riechen. die werden tätig, wenn sie durch mittel der modernen telekommunikation begründete hinweise über sicherheitsmängel bekommen.
Hat der Mieter generell ein Anrecht darauf, dass die
Kabelanlage bzw. Stromverteileranlage in der Wohnung
mangelfrei und auf neuestem/zeitgemäßen Standard ist? (d.h.
wenn die Anlage veraltet ist, und die Kabel den Ansprüchen
moderner Geräte nicht mehr entsprechen/ausreichen - entstehen
irgendwelche Ansprüche/Modernisierungsmassnahmen?)
also, die Elektroinstallation muss erst mal sicher sein. Eine Verpflichtung sie auf dem neusten Stand zu halten gibt es natürlich nicht.
Sie muß zum Zeitpunkt der Installation gewissen Anforderungen entsprechen, welche - wie könnte es anders sein - in einer DIN-Norm festgelegt wird die da „DIN VDE 0100“ heißt (früher VDE 0100 aus 1973).
Mängel der Anlage müssen natürlich abgestellt werden. Lüsterklemmen haben in einer Abzweigdose nix zu suchen, zu verwenden sind hier nach dem neusten Stand Federzugklemmen. Wenns ein Elektriker war, dann weiß der das auch.
Es dürfen natürlich auch ältere Anlagen betrieben werden, solange sie noch sicher sind.
Zusammengefasst :mängelfrei ja ; auf dem neusten Stand nein