Liebe/-r Experte/-in,
Ich kenne eine AN die seit fast zwei Jahren in Elternzeit ist. Diese läuft aus. Sie hat bereits ein Gespräch mit ihrem Arbeitgeber gehabt, dass sie zwar wiederkommen möchte, dies aber für ein Jahr in Teizeit von 20-24 Stunden. Nach Ablauf des Jahres wieder zu den alten Vertragsbedingungen.
Nun war bisher meine Meinung, wenn sie quasi das dritte Jahr Elternzeit einreicht und dann Teilzeit beantragt ist dies ja ohne Konsequenz für ihren bisherigen Vertrag. Und der Arbeitgeber müßte ihr (Betrieb hat weit über 200 Mitarbeiter, viele davon in Teilzeit in der Produktion) eigentlich eine Stelle bieten können.
Nun hat der Personalbearbeiter aber gesagt, wenn die Elternzeit erst beantragt ist und sie genehmigt wurde, kann sie nicht wieder zurückgenommen werden, aber ob eine Teilzeitstelle bekommbar ist, kann er erst frühestens zwei Wochen nach Elternzeitbeantragung mitteilen, so daß eventuell eine volle Elternzeit für das Jahr besteht, was aber finanziell nicht geht.
Er meinte aber, sie könnte auch eine befristete Vertragsänderung in Teilzeit beantragen ohne Elternzeit zu beantragen.
Nun die Fragen die sich mir daraus stellen:
Bis wann müßte sie das eingereicht haben, welche Fristen gelten dafür?
Ob und Welche Änderungen für den alten Vertrag beinhaltet das?
Wird der alte Vertrag danach einfach wieder wirksam?
Wie stark ist die Verpflichtung ihr einen Teilzeitplatz zu schaffen wenn nicht aus der Elternzeit heraus Teilzeit gearbeitet wird?
Abschliessend sollte noch erwähnt werden, dass die Abteilung in der sie vor der Elternzeit gearbeitet hat nicht mehr existiert und sie in eine andere Abteilung gesteckt wird, vermutlich in die Abteilung in der sie in der Firma vor Jahren angefangen hat.
Ich würde mich über Antwort freuen um danach abschätzen zu können ob es sinnvoll ist ihr zu einer der beiden Varianten zu raten ob sie noch zu einem Anwalt gehen sollte.
Danke Greifvogel