Anrecht auf Übergabeprotokoll?

Guten Tag,
gehen wir davon aus das beim Auszug aus einer Mietwohnung ein Übergabeprotokoll geführt wird. Auf diesem werden Zählerstände für Strom und Wasser vermerkt. Wenn der Vermieter nun Mängel in der Wohnung unterstellt, welche von Beginn des Mietverhältnisses an bereits bestanden hatten (beim Einzug auch auf einem Protokoll festgehalten) so könnte man das ganze doch mit „Protokoll nicht anerkannt“ unterzeichnen. Hat man damit trotzdem ein Anrecht auf das Protokoll, Aufgrund der Zählerstände?

Das Problem ist folgendes: Die an zb. die Elektrizitätswerke gemeldeten Zählerstände könnten falsch und unrealistisch sein.

Gibt es nun ein Gesetz auf das man sich stützen kann um das Übergabeprotokoll einzufordern und wird dieses durch die Nichtakzeptanz außer Kraft gesetzt? Dann würde man als Mieter stark benachteiligt dastehen.

Hallo,

wenn der Mieter direkt mit den Versorgern abrechnet, dann ist er auch für die Zählerstände verantwortlich und nicht der Vermieter.
Warum hat der Mieter diese Zählerstände bei Übergabe nicht notiert ?

Gruß
Wolfgang

Guten Tag,
gehen wir davon aus das beim Auszug aus einer Mietwohnung ein
Übergabeprotokoll geführt wird. Auf diesem werden Zählerstände
für Strom und Wasser vermerkt. Wenn der Vermieter nun Mängel
in der Wohnung unterstellt, welche von Beginn des
Mietverhältnisses an bereits bestanden hatten (beim Einzug
auch auf einem Protokoll festgehalten) so könnte man das ganze
doch mit „Protokoll nicht anerkannt“ unterzeichnen. Hat man
damit trotzdem ein Anrecht auf das Protokoll, Aufgrund der
Zählerstände?

Das Problem ist folgendes: Die an zb. die Elektrizitätswerke
gemeldeten Zählerstände könnten falsch und unrealistisch sein.

Gibt es nun ein Gesetz auf das man sich stützen kann um das
Übergabeprotokoll einzufordern …

Ich glaube nicht, dass es so ein Gesetz gibt. ABER wo ist da das Problem? Du kanst doch selbst ein derartiges Protokoll anfertigen oder Deinem Vermieter in einem Brief die Zählerstände besätigen. Wenn er dieses akzeptiert oder nicht ablehnt, dann hast Du schon mal eine gute Ausgangsposition wenn es hinterher Unstimmigkeiten gibt.

Wolfgan D.

Gibt es nun ein Gesetz auf das man sich stützen kann um das
Übergabeprotokoll einzufordern und wird dieses durch die
Nichtakzeptanz außer Kraft gesetzt? Dann würde man als Mieter
stark benachteiligt dastehen.

Halo,

gleich ein ganzes Gesetz für so eine Lapalie? Wäre das nicht ein bißchen zuviel des Aufwands? Jeder Mieter kann selber die Zählerabstände ablesen und dem Versorger melden. Das sollte eigentlich reichen.

Das Übergabeprotokoll ist übrigens nicht „außer Kraft gesetzt“, sondern lediglich strittig. Wenn der Mieter nun also doch einen Teil davon wieder als Beweis nutzen möchte, dann wird er eben gut erklären müssen, warum er was wie und wann anerkennt und was nicht. Ist natürlich etwas unangenehm, wenn er nur das für ihn Günstige anerkennt, aber nicht das Negative.

Gruß!

Horst

Wenn der Vermieter beispielsweise zusichert das Protokoll zuzuschicken, es dann aber doch nicht tut. Für diesen Fall wäre es besser gewesen die Zählerstände extra zu notieren. In meinem Beispiel ist es dafür aber zu spät. Somit hat doch aber der Vermieter an dieser Stelle Narrenfreiheit und man man muss das doch anfechten können.

Hallo,

vielleicht klappt folgendes.

Sprich doch einfach deinen Nachmieter an, er müsste die Werte eigentlich haben.

Gruß
Wolfgang

Wenn aber niemand darin wohnt geht das nicht. Außerdem geht es darum dass eine Renovierung der Wohnung stattgefunden hat. Vermutlich wurden Strom und Wasserwerte NACH der Renovierung gemeldet, also nicht zum Zeitpunkt der Übergabe. Dies würde sich auch damit decken, dass der Vermieter das Protokoll nicht heraus geben möchte.

Hallo,

Wenn der Vermieter nun Mängel
in der Wohnung unterstellt, welche von Beginn des
Mietverhältnisses an bereits bestanden hatten (beim Einzug
auch auf einem Protokoll festgehalten) so könnte man das ganze
doch mit „Protokoll nicht anerkannt“ unterzeichnen.

Nicht erforderlich, da die Mängel bereits bei Einzug vorhanden waren und dies im Einzugsprotokoll vermerkt ist. Sache des Vermieters.

Gruß
Der Franke