Nehmen wir an, jemand ist Angestellter in einem kleinen Laden (Chef + 2 Mitarbeiter).
Dieser Jemand möchte heiraten.
Hat dieser Jemand ein (gesetzliches) Anrecht auf Sonderurlaub?
Wenn ja:
Wie viel Tage?
Muss das am standesamtlichen Tag sein, oder kann das auch ein paar Wochen später sein, wenn z.B. das eigentliche Hochzeitsfest (mit Gästen etc.) geplant ist
Einen gesetzlichen Anspruch kann man evtl. aus dem 616BGB ableiten - allerdings hieße das dann im Gewährungsfall (den ich hier mal ausdrücklich anzweifel, da man u.U. auch außerhalb der Arbeitszeit heiraten kann), dass wirklich nur die Zeit der Hochzeit betroffen wäre. Und wer will schon direkt nach der Hochzeit zur Arbeit?
Da Bundesurlaubsgesetz bringt Dich so gar nicht weiter!
und die dazu ergangene Rechtsprechung.
Oder aber in den zugrundliegenden Arbeitsvertrag und/oder Tarifvertrag.
Das BUrlG sagt über diese Frage nichts, und einen direkten gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub für Hochzeiten, Todesfälle etc. gibt es entgegen weitverbtreiteter Ansicht nicht.
Hat dieser Jemand ein (gesetzliches) Anrecht auf Sonderurlaub?
Nein.
Gibt es definitiv nicht.
Wenn ja:
Wie viel Tage?
Soviele wie der AG entweder freiwillig, gem. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gewährt. Ansonsten muss der eigene Jahresurlaub eben herhalten.
Muss das am standesamtlichen Tag sein, oder kann das auch
ein paar Wochen später sein, wenn z.B. das eigentliche
Hochzeitsfest (mit Gästen etc.) geplant ist