Anrecht aus falsch ausgezeichnete Ware

Hallo,

ich hab da ein kleines Problemchen und wüsste gerne ob mir einer da weiterhelfen kann…

Ich habe in einem Online- Shop ein Topfset zu einem unschlagbaren Preis gesehen und gleich 2 bestellt, 1 auf Rechnung und 1 mit der Kreditkarte bezahlt. Jetzt kommt ein anderer Artikel, eine einzelner Bräter, gleich zweifach an. Auskunft von der Hotline: Tut uns leid, aber die Bestellnummer war doppelt vergeben, das Topfset für 99€ gibt es nicht, es würde 429€ kosten und die Bestellnummer gehöre zum Bräter.
Jetzt habe ich mir die Seite mit dem Angebot doppelt ausgedruckt, vom Bestelltag letzten Samstag und von eben, das Angebot für die Töpfe steht immer noch drin. Als Bestätigungs- Email habe ich 2 x „Topfset für 99“ erhalten. Jetzt steht in den AGB´s, dass bis zur Bezahlung die Ware im Besitz der Firma Mirabeau bleibt. Eine Bezahlung wurde ja geleistet, für das von mir bestellte Topfset.

Jetzt meine Frage: habe ich ein Anrecht auf das schon bezahlte Topfset zum geringeren Preis??
Ist nicht der Anbieter selbst Schuld wenn er die Ware falsch auszeichnet??
Ich kann mir auch kaum vorstellen dass dieser angebliche Fehler mit Artikelnummer und falscher Preisauszeichnung nach mindesten einer Woche nicht bemerkt wurde!!!

Falls mir einer weiterhelfen könnte ohne zuviel juristisches Fachchinesisch wäre ich ganz froh, Danke und ein schönes Wochenende!!

Meiner Ansicht nach hast Du kein Anrecht auf den günstigeren Preis, da bei diesem Verkaufsvorgang keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen. Soll heißen, der Verkäufer und der Käufer müssen sich über den Preis einig sein.
Beste Grüße,
Harald (www.Litschi.de)

Das kommt darauf an ob der Anbieter den „Auftrag“ per eMail bestätigt hat oder nur den „Bestellseingang“. Im Zweifel einen Anwalt fragen.

keine Erfahrung.

Mfg