Bin in Erwerbsminderungsrente und wurde kürzlich geschieden. Die Renten- und Pensionsansprüche wurden auf separaten Konten aufgeteilt. Steht mir nun bereits jetzt auch eine Versorgungsleistung/Rente der „Beamtenpension“ zu, mein Ex Mann ist noch aktiv. Wird man von der Behörde informiert, oder muss man sich da selber melden, Antrag stellen etc.?
Hallo,
die Durchführungswege beim Versorgungsausgleich sind seit der Reform im Jahre 2009 (Versorgungsausgleichsgesetz – VersAusglG) noch komplizierter geworden. Ein Ausgleich findet in jedem System gesondert statt.
Offenbar wurden hier auch Rentenansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung vom Ehemann auf die Ehefrau übertragen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich eine laufende Erwerbsminderungsrente um den übertragenen Betrag mit Wirkung für die Zukunft, sobald die Entscheidung rechtskräftig wird. Diese Rechtskraftmitteilung erhält auch der Rentenversicherungsträger und sollte dann tätig werden.
Wenn die Rechtskraft schon länger zurückliegt sollte man ggf. mal nachfragen.
Über die Regelungen im Beamtenrecht kann ich leider nichts konkretes sagen.
Gruß von TrixiMaus