Anrede Amtsrichter in einer Verhandlung

Guten Abend,
wie werden Amtsrichter in einer Verhandlung angesprochen?
Herr Vorsitzender, Herr Amtsrichter oder wie in den guten alten amerikanischen Filmen Euer Ehren?
Vielen Dank
Martin

Hallo Martin,

auch wenn es ein Einzelrichter ist, heißt es immer ‚Frau Vorsitzende/Herr Vorsitzender‘, weil diese¼ der gesamten Verhandlung vorsitzt.

Herr Amtsrichter

Ist mir höchstens in einem bajuwarischen Schwank begegnet. :wink:

Euer Ehren?

Nee, nee
 Das kommt bestensfalls in schlecht recherchierten Serien und bei Freak Court (Frau Salesch & Co.) vor. Ist mir jedenfalls im richtigen Leben vor Gericht noch nie begegnet - nicht einmal bei einem besonders theatralischen PlÀdoyer.

GrĂŒĂŸe
Renee

Vielen Dank

Martin

ErgÀnzend
Ich habe es mehrfach erlebt, dass die Anrede „hohes Gericht“ war. Korrekt ist das m. E. nicht, außer bei Kollegialspruchkörpern (die es auch beim Amtsgericht gibt).

Levay

Ich habe es mehrfach erlebt, dass die Anrede „hohes Gericht“
war. Korrekt ist das m. E. nicht, außer bei
Kollegialspruchkörpern (die es auch beim Amtsgericht gibt).

Levay

Servus Levay,
ich bin an einer Kammer fĂŒr Handelssachen einer der Handelsrichter (also Laie). Da ist es ĂŒblich den/die Vorsitzende als solche anzureden. Nur wie wird an einem „normalen“ Amtsgericht in irgendwo der verhandelnde einzelne Amtsrichter angesprochen? Dank Renee und Dir blamiere ich mich dann nicht - wenn es dann mal soweit ist. :smile:)
Vielen Dank nochmals fĂŒr die AufklĂ€rung.
Schönen Abend
Martin

Hallo Renee,

auch wenn es ein Einzelrichter ist, heißt es immer ‚Frau
Vorsitzende/Herr Vorsitzender‘, weil diese¼ der gesamten
Verhandlung vorsitzt.

das ist mir neu, denn der „vorsitzende Richter“ ist eine Qualifizierung (die auch besser vergĂŒtet wird), weshalb diese Anrede durchaus auch einmal im Sinne einer LĂ€cherlichmachung falsch verstanden werden könnte (selbst wenn es gelegentlich gesagt wird).

„Herr Richter“ ist völlig ausreichend und korrekt.

Gruß

Bona

Wie gesagt, den Einzelrichter kann man immer mit „Herr Vorsitzender“ anreden. Da fĂŒhlt er sich dann auch bestimmt gebauchpinselt :smile:

Levay

Schade, dass auf eine richtige Antwort noch eine „korrigierende“ falsche Antwort gegeben wird. Es stimmt zwar, dass man auch die Amtsbezeichnung „Vorsitzender Richter“ fĂŒhren kann. Das gilt allerdings nicht fĂŒr das Amtsgericht. Es gibt keinen „Vorsitzenden Richter am Amtsgericht“.

Und es ist nun einmal ĂŒblich, den Richter mit „Herr Vorsitzender“ anzureden. Ob dir das nun neu ist, spielt da keine soooo große Rolle!

Levay

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Hallo,

Schade, dass auf eine richtige Antwort noch eine
„korrigierende“ falsche Antwort gegeben wird.

Aha.

Es stimmt zwar,
dass man auch die Amtsbezeichnung „Vorsitzender Richter“
fĂŒhren kann.

Na also.

Das gilt allerdings nicht fĂŒr das Amtsgericht. Es
gibt keinen „Vorsitzenden Richter am Amtsgericht“.

Eben.

Und es ist nun einmal ĂŒblich, den Richter mit „Herr
Vorsitzender“ anzureden.

Soso: „nun einmal“ 
 In Oldenburg?

Ob dir das nun neu ist, spielt da
keine soooo große Rolle!

Ach, die persönliche Schiene fĂ€hrst du auch? Naja, kein Wunder, wenn sich die Richter in Oldenburg von einem Rechtsreferendar „gebauchpinselt“ (siehe deine andere Antwort) fĂŒhlen.

Gruß

Bona

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Es tut mir Leid, wenn du den Eindruck hast, ich sei „persönlich“ geworden. Das war weder meine Absicht, noch kann ich so recht verstehen, wodurch du dich angegriffen fĂŒhlst. Es spielt nun mal keine Rolle, ob es dir neu ist, wie man einen Richter am Amtsgericht in der Verhandlung anspricht.

Inhaltlich liegst du leider nach wie vor daneben. Dass es keine Amtsbezeichnung „Vorsitzender Richter am Amtsgericht“ gibt, sagt nichts ĂŒber die Funktion des Einzelrichters am Amtsgericht in der Verhandlung aus. Da er diese leitet, also den Vorsitz hat, ist er der Vorsitzende - und so wird er auch angesprochen. Am Landgericht, wo die Sache regelmĂ€ĂŸig vom Einzelrichter verhandelt wird und eben nicht von der Kammer, dĂŒrfte dasselbe gelten, auch wenn der jeweilige Richter nicht „Vorsitzender Richter am Landgericht“ ist.

Nebenbei bemerkt: Auch einen Vorsitzenden Richter am Landgericht, Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht etc. pp. spricht man ja nicht mit dieser Bezeichnung an; es heißt schlicht „Herr Vorsitzender“. Nicht die Amtsbezeichnung, sondern die Funktion zĂ€hlt. Wenn ein Referendar vor Gericht fĂŒr die Staatsanwaltschaft auftritt, wird er mit „Herr Staatsanwalt“ angesprochen und nicht mit „Herr Referendar“ (obwohl Letzteres seine offizielle Bezeichnung ist). Er als Person ist kein Staatsanwalt, aber er nimmt dessen Funktion wahr.

Apropos Referendare: Du kannst ein x-beliebiges Buch zum Thema „Der Sitzungsdienst fĂŒr die Staatsanwaltschaft“ oder „Wie halte ich ein PlĂ€doyer?“ zur Hand nehmen. Darin wird immer stehen, dass der (Einzel-)Richter mit „Herr Vorsitzender“ angesprochen wird. Das kannst du falsch und unanstĂ€ndig finden, aber das ist die RealitĂ€t, die du hier bestreitest.

Levay

  • der dazu nichts mehr zu sagen hat -
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Sehr Àrgerlich, finde ich
Hallo,

Es tut mir Leid, wenn du den Eindruck hast, ich sei
„persönlich“ geworden. Das war weder meine Absicht, noch kann
ich so recht verstehen, wodurch du dich angegriffen fĂŒhlst. Es
spielt nun mal keine Rolle, ob es dir neu ist, wie man einen
Richter am Amtsgericht in der Verhandlung anspricht.

indem du dies sagst, tust du es ja schon wieder, indem du rhetorisch auf eine einleitende Nebensache hin argumentierst und sie so zur Hauptsache meines Arguments machst.

Apropos Referendare: Du kannst ein x-beliebiges Buch zum Thema
„Der Sitzungsdienst fĂŒr die Staatsanwaltschaft“ oder „Wie
halte ich ein PlĂ€doyer?“ zur Hand nehmen. Darin wird immer
stehen, dass der (Einzel-)Richter mit „Herr Vorsitzender“
angesprochen wird. Das kannst du falsch und unanstÀndig
finden, aber das ist die RealitÀt, die du hier bestreitest.

Sehr gut: Lesen kannst du ja, nur scheinst du meinen Beitrag nicht gelesen haben! Denn freilich wird damit nicht richtig, was du behauptest, nĂ€mlich dass ich gemeint hĂ€tte, es sei „falsch“. Falsch ist vielmehr deine Behauptung, dass ausschließlich die von dir favorisierte Anrede richtig sei. Das behauptest du nĂ€mlich eigentlich gar nicht. In einem anderen Posting sagst du es nĂ€mlich sehr deutlich, dass man „Herr Vorsitzender“ sagen kann (und eben nicht muss )! Und hierin sind wir uns nĂ€mlich sogar einig, nur dass du es nicht bemerkt hast.

  • der dazu nichts mehr zu sagen hat -

Danke, ich schweige jetzt auch, damit das Ganze nicht ausartet (wenn es denn nicht schon unangemessen hochgekocht ist).

Gruß

Bona