hallo brauche eure Hilfe. Möchte einem Rechtsanwalt per E-mail um einen Rat fragen . Wie schreibe ich es richtig, er hat keinen Dr. Titel. Sehr geehrter Herr…
Herzlichen dank für jeden Tip.LG
Hallo,
wenn es nur um eine Briefanrede geht, kann man den Anwalt einfach mit Namen ansprechen, also z.B. „Herr Müller“, im Adressfeld „Herr Rechtsanwalt Müller“.
Handelt es sich um einen Dr. jur., spricht man ihn korrekterweise mit „Herr Doktor Müller“ an.
In der jurististischen Auseinandersetzung und vor Gericht ist aber die etwas förmlichere Anrede, also „Herr Anwalt“ korrekter.
Gleiches gilt sinngemäß für den Staatsanwalt, korrekte briefliche Anrede (Adresse) wäre „Herr Staatsanwalt Müller“.
Ein Richter wird nicht, wie in Amerika, mit ‚Euer Ehren‘ (Your Honour) angesprochen, sondern mit „Herr Vorsitzender“.
Abkürzungen, auch im Adreßfeld, sollte man korrekterweise den Juristen untereinander überlassen und immer den vollen Titel ausschreiben - also nicht „an Herrn RAuN Müller“, sondern „an Herrn Rechtsanwalt und Notar Müller“.
Hope this helps!
nur den Namen verwende:
Sehr geehrter Herr Müller-Meier-Schulze…
Vielen Dank.!!