Anrede groß schreiben?

Hallo,

ich habe vor langer Zeit einmal gelernt, aus Höflichkeit Anreden groß zu schreiben.

„Ich habe Ihnen gesagt, wenn Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen werde ich Dich duzen.“

Ist das nicht mehr aktuell? Manche Briefe werden noch so geschrieben, manche nicht.

Was ist nun richtig?

Für (E)eure Antwort vielen Dank im Voraus!

Lieben Gruß Michel

Hallo, Michel,

ich habe vor langer Zeit einmal gelernt, aus Höflichkeit
Anreden groß zu schreiben.

„Ich habe Ihnen gesagt, wenn Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen
werde ich Dich duzen.“

die aktuelle Regel:

Das Anredepronomen der Höflichkeitsform Sie und das dazugehörige Possessivpronomen Ihr sowie die entsprechenden gebeugten Formen werden großgeschrieben.

Die informellen Anredepronomen du und ihr, die dazugehörigen Possessivpronomen dein und euer, die entsprechenden gebeugten Formen sowie das Reflexivpronomen sich werden kleingeschrieben.

In Briefen u. Ä. können du, ihr und die dazugehörigen Possessivpronomen auch großgeschrieben werden.

Gruß
Kreszenz

Nebenfrage: ‚In Briefen u. Ä.‘
Hallo,

wenn die Frage nach der Schreibung von Anredepronomen kommt, stutze ich immer wieder bei der Formulierung „In Briefen u. Ä. können du, ihr und die dazugehörigen Possessivpronomen auch großgeschrieben werden.“
Was bedeutet hier u. Ä.? Mails und Postkarten zählen natürlich dazu, einige hier bei w-w-w (ich auch) schreiben die Pronomen in ihren Beiträgen groß. Ich schreibe auch groß, wenn ich einem Familienmitglied auf einem ausgefransten Zettel einen kurze Nachricht hinterlasse, z.B. Gehst Du bitte Butter kaufen.
Für mich umfasst u. Ä. jede schrifliche Mitteilung an eine/mehrere Person/-en.

Aber was gehört nicht unter u. Ä.? Da fallen mir nur schriftlich fixierte Dialoge ein.
Kennt Ihr andere Fälle, in denen man die Anredepronomen kleinschreiben sollte/muss, sofern man sich an die Regeln halten will?

Grüße
Pit

P.S.: Bei Familienanzeigen, Inschriften auf Grabsteinen oder Denkmälern, Gedichten an/auf eine Person u. Ä. sollte man meiner Meinung nach keine orthographischen Kriterien anlegen.

Hallo,

meines Sprachgefühls nach kann man „du“ groß schreiben, wenn man den Leser persönlich kennt. In meinen Augen ist das ein sinnvolles Kriterium. „Du“ wird also zum Beispiel in Schulbüchern kleingeschrieben, oder auch in anderen Büchern, in denen der Autor den ihm nicht bekannten Leser direkt anspricht.

Gruß Bombadil2

Hallo,

meines Sprachgefühls nach…

na, so viel zum Sprachgefühl…

kann man „du“ groß schreiben, wenn
man den Leser persönlich kennt.
In meinen Augen ist das ein
sinnvolles Kriterium. „Du“ wird also zum Beispiel in
Schulbüchern kleingeschrieben, oder auch in anderen Büchern,
in denen der Autor den ihm nicht bekannten Leser direkt
anspricht.

Das hieße dann: In Briefen immer groß, in Büchern immer klein.
Das ist aber nicht schlüssig, und so handhabe ich es auch nicht.
Ich schreibe „dir“ hier klein, nicht weil ich dich nicht persönlich kenne, sondern weil’s nicht so förmlich wirkt.
Gruß

Hallo,

Das hieße dann: In Briefen immer groß, in Büchern immer klein.
Das ist aber nicht schlüssig, und so handhabe ich es auch
nicht.

Ich schrieb: Wenn du den Adressaten persönlich kennst, kannst du „du“ groß schreiben. Eine Notwendigkeit besteht nicht. Ich schreibe in Briefen, E-Mails etc. in der Regel auch „du“ klein - außer bei älteren Menschen, die mit „Du“ aufgewachsen sind und die ich nicht versehentlich verletzen möchte.

Ich schreibe „dir“ hier klein, nicht weil ich dich nicht
persönlich kenne, sondern weil’s nicht so förmlich wirkt.
Gruß

Und ich, weil ich dich nicht persönlich kenne :smile:

Grüß dich!

Bombadil2

Hallo Pit!

Aber was gehört nicht unter u. Ä.? Da fallen mir nur
schriftlich fixierte Dialoge ein.

Wenn ich mich an meine Schulbücher richtig erinnere, waren dort (auch vor der Reform, wo ja auch schon „in Briefen u.ä.“ großgeschrieben wurde) die Arbeitsaufträge immer mit kleinem „du“ formuliert: „Wie wirkt dieser Text auf dich?“
Außerdem habe ich im Gedächtnis (müsste aber noch einmal den alten Duden konsultieren), dass die Groß- oder Kleinschreibung bei Anmerkungen eines Korrektors (z.B. des Lehrers bei Klassenarbeiten) dem persönlichen Geschmack anheimgestellt war; solcherart Mitteilungen würde ich also auch nicht unter „Briefen u.Ä.“ subsummieren.

Liebe Grüße
Immo