Hallo!
Ich bin mal gespannt,ob Ihr Ideen zu folgender hypothetischer Frage habt:
Inwieweit darf der Arbeitgeber den Anreisezeitpunkt bei „Montagetätigkeit“ bestimmen?
Der Arbeitnehmer arbeitet wochenweise bei wechselnden Kunden im gesamten Bundesgebiet im Schichtdienst. Der AG schreibt nun vor, daß die Anreise in jedem Fall am Sonntag zu erfolgen hat, auch wenn der eigentliche Arbeitsbeginn evtl. erst am darauffolgenden Montag um 22 Uhr ist. Der Anreisesonntag wird nicht vergütet (kein Lohn, da Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit gilt, keine Auslöse). Ist der AG dazu berechtigt?
Fahrten zu den Kunden sind Arbeitszeit
Hallo, Caralis
Der Arbeitsort ist im Arbeitsvertrag anzugeben. Der Arbeitsort eines Monteurs ist der Ort,
wo er die Werkzeuge und das zu montierende Material übernimmt.
Die Fahrten vom Arbeitsort zu den Kunden sind Arbeitszeit. Notwendige Übernachtungen
und auswärtige Mahlzeiten sowie Überstunden müssen vergütet werden.
Der Arbeitsort ist im Arbeitsvertrag anzugeben. Der Arbeitsort
eines Monteurs ist der Ort,
wo er die Werkzeuge und das zu montierende Material übernimmt.
Die Fahrten vom Arbeitsort zu den Kunden sind Arbeitszeit.
Notwendige Übernachtungen
und auswärtige Mahlzeiten sowie Überstunden müssen vergütet
werden.
Wenn ein AN im Flieger nach New-York die acht Stunden schläft
ist das Arbeitszeit.
Interessanterweise rechnen Universitäten in Deutschland nicht so. In der Abrechnung wird eine Anreise zu Konferenzen oder anderen auswärtigen Terminen nie in der Reisekostenabrechnung mit berücksichtigt (in Form von Tagegeld etc.) - wenn auch die Kosten der Reise übernommen werden.
Wenn ich dieses jetzt hier recht verstehe, müßte solche Praxis nicht rechtens sein. In welchen Gesetzen müßte man gucken? Reisekosten-Gesetz?
Arbeitsbeginn MO. 22.00h das ist der Fakt. Ab da, ist der AN seine Arbeitsleistung schuldig! Dieser muss er *dann* nachkommen!
Es soll Firmen geben, das ist die Frage der Wegezeitvergütung und Auslöse bei Fernmontage arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelt!
LG JSP
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ist denn in diesem fiktiven Fall so gar nichts geregelt?
Greift evtl. sogar ein dies regelnder Tarifvertrag?
Existiert evtl. eine Betriebsvereinbarung?
Gibt es evtl. einen Betriebsrat, der dazu Stellung nehmen könnte?
Hallo!
Danke schon mal für eure Antworten!
Nein, eigentlich ist in diesem fiktiven Fall nichts geregelt.
Es gibt keinen Tarifvertrag und keinen Betriebsrat, die „Anweisung“ ist nicht schriftlich festgehalten.
Schönen Gruß
Caralis
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Du begreifst schon, dass Arbeitsrecht mit Steuerrecht nicht wirklich etwas zu tun hat?
In Deinem Link geht es ausschließlich um die steuerrechtliche Beurteilung.
und mal ein nicht von mir stammendes Zitat
_Wegezeiten
Die Wegezeiten des Arbeitnehmers von der Wohnung zur Betriebstätte ist in der Regel nicht als Arbeitszeit zu vergüten.
Die Wegezeit des Arbeitnehmers von der Betriebstätte zu einem außerhalb der Betriebstätte gelegenen Arbeitsplatz, ist in der Regel als Arbeitszeit zu vergüten. Bei einer unmittelbaren Anreise des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zu einem außerhalb gelegenen Arbeitsplatz, ist regelmäßig die Zeit nicht zu vergüten, die der Arbeitnehmer dadurch erspart, dass er sich nicht von seiner Wohnung zum Betrieb begeben braucht.
Wegezeiten für die Beförderung von Arbeitnehmern in betriebseigenen Beförderungsmittel von der Betriebstätte zu einer auswärtigen Arbeitsstätte und zurück, sind Arbeitszeit im schutzrechtlichen Sinne.( BayObLG 23.03.1992 ObOWi18/92_
Ja, das mit den Wegezeiten ist ein schwieriges Thema…
Es ging mir bei der Frage allerdings weniger um die eigentliche Vergütung, sondern darum, ob der AG dem AN den Anreisezeitpunkt bestimmen kann, wenn der AG die Anreise nicht vergütet und somit gar nicht als Arbeitszeit ansieht.
Ach, das ist so schwierig mit der Formulierung… Mal platt ausgedrückt, darf der AG dem AN vorschreiben, was der AN sonntags in seiner Freizeit tut (denn wenn der AG die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit - sonst würde er sie ja vergüten- ansieht, muß es ja Freizeit sein, oder was gibt es noch für Zeiten?), sofern der AN pünktlich, halbwegs ausgeruht und natürlich voll motiviert an der Arbeitsstelle erscheint?
darf der AG dem AN vorschreiben, was der AN
sonntags in seiner Freizeit tut (denn wenn der AG die
Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit - sonst würde er sie ja
vergüten- ansieht, muß es ja Freizeit sein, oder was gibt es
noch für Zeiten?), sofern der AN pünktlich, halbwegs ausgeruht
und natürlich voll motiviert an der Arbeitsstelle erscheint?
Mein Bauch sagt: Wenn der AN wirklich 24 Std. vorher anreisen soll, obwohl auch bspw. 4 Std. reichen würden, dann muss der AG das vergüten.
Aber bitte: Das ist derart speziell, dass ich dafür bislang keine Grundlage gefunden habe, sondern ausdrücklich nur von Bauchgefühl spreche.
Der §612 BGB ist zwar ziemliches Gummi, aber hier würde ich ihn schon zitierfähig sehen.