Hallo!
Ich bin mal gespannt,ob Ihr Ideen zu folgender hypothetischer Frage habt:
Inwieweit darf der Arbeitgeber den Anreisezeitpunkt bei „Montagetätigkeit“ bestimmen?
Der Arbeitnehmer arbeitet wochenweise bei wechselnden Kunden im gesamten Bundesgebiet im Schichtdienst. Der AG schreibt nun vor, daß die Anreise in jedem Fall am Sonntag zu erfolgen hat, auch wenn der eigentliche Arbeitsbeginn evtl. erst am darauffolgenden Montag um 22 Uhr ist. Der Anreisesonntag wird nicht vergütet (kein Lohn, da Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit gilt, keine Auslöse). Ist der AG dazu berechtigt?
Schönen Gruß
Caralis