Ich habe es nicht pauschal behauptet. Meine Antwort bezieht
sich auf das UP.Du hast eine absolute Aussage getroffen, die sachlich falsch
ist.
Nein. Aber da es Interpretationsprobleme zu geben scheint, hier meine Antwort ohne Stenogrammstil: Die Reisezeit ist Arbeitszeit.
Selbst, wenn man das nur auf das UP bezieht
Ich habe nichts anderes verlangt.
solange nicht
geklärt ist, dass der AG auf diese Art der Anreise besteht
(und nur dann wäre Deine Aussage unter Umständen korrekt),
bleibt die Aussage falsch.
Der AG besteht darauf, dass der Angestellte um 8 Uhr parat steht. Hierzu muss der offenkundig um 4:30 Uhr starten. Die Annahme ist (aufgrund Uhrzeit wie Branche) berechtigt, dass hier nicht an eine Anreise per ÖPNV gedacht ist (bzw. diese nachts gar nicht möglich ist). Insofern ist die Sache mit der „freien Wahl des Verkehrsmittels“ doch kalter Kaffee. Wenn man vor den Alternative steht, entweder am Vorabend mit den Öffentlichen anzureisen oder mitten in der Nacht mit dem PKW (weil sich der AG weigert, die bei Alternative 1 erforderliche Übernachtung zu bezahlen), kann von einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitnehmers fürs eigene Auto keine Rede mehr sein.
Ich bin raus, da es eh nichts bringt.
Nein, so lange du als einziger hier immer nur behauptest, statt wenigstens den Versuch zu machen, zu belegen, bringt es wirklich nix.