Ist irgendwo geregelt, dass einem Angestellten (KFZ-Branche) bei einem Wochenlehrgang, der Montag morgen um 8 Uhr beginnt, die Möglichkeit gegeben werden muss, bereits am Vortag anzureisen? Im aktuellen Fall soll er Montag morgen um 4.30 Uhr losfahren, um pünktlich um 8 Uhr am Lehrgangsort zu sein.
Ich kenne keine Regelung, die sich direkt mit der Frage beschäftigt. Solche Fragen klärt man normalerweise rechtzeitig vor Antritt des Seminars. Ansonsten in den sauren Apfel beißen und früh aufstehen.
Ist irgendwo geregelt, dass einem Angestellten (KFZ-Branche)
bei einem Wochenlehrgang, der Montag morgen um 8 Uhr beginnt,
die Möglichkeit gegeben werden muss, bereits am Vortag
anzureisen? Im aktuellen Fall soll er Montag morgen um 4.30
Uhr losfahren, um pünktlich um 8 Uhr am Lehrgangsort zu sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
Reisezeit ist Arbeitszeit. Wenn der Lehrgangstag also um 15:00 Uhr endet (bis dahin 30 Min. Pause eingerechnet), dürfte alles im gesetzlichen Rahmen sein. Vorausgesetzt, für die zwei montäglichen Überstunden gibt es einen Zeitausgleich.
Reisezeit ist Arbeitszeit.
Immer? Wo ist das geregelt?
Falsch
Reisezeit ist Arbeitszeit. Wenn der Lehrgangstag also um 15:00
Uhr endet (bis dahin 30 Min. Pause eingerechnet), dürfte alles
im gesetzlichen Rahmen sein. Vorausgesetzt, für die zwei
montäglichen Überstunden gibt es einen Zeitausgleich.
Das ist so was von falsch - und zwar von vorne bis hinten!
Das ist so was von falsch - und zwar von vorne bis hinten!
Wertloser, da unsubstantiierter Einwurf.
Reisezeit ist Arbeitszeit.
Immer? Wo ist das geregelt?
Im vorliegenden Fall muss der Angestellte selber fahren (Kfz-Branche, die kennen keine öffentlichen Verkehrsmittel!), ihm steht die „Freizeitgestaltung“ während seiner Anreise also nicht frei.
Der Rest steht im von mir bereits gelieferten Link.
Hä?
Selber hä. Lies dir deinen zweiten Link durch, demnach ist die Anreise der Arbeitszeit zuzuordnen, wenn sie mit selbstgelenktem Kfz erfolgt, wovon ich bei einer Reisezeit von 04:30 bis 08:00 Uhr und in der Kfz-Branche mal ausgehe.
Deinen ersten Link lassen wir mal außen vor, der beschäftigt sich mit der Vergütungspflicht, um die geht es hier aber gar nicht. Hier geht es um Ruhezeiten, Ruhepausen und die tägliche Höchstarbeitszeit nicht aus Vergütungs-, sondern allein aus Arbeitsschutzperspektive.
ein interessanter Artikel zu diesem Thema:
QED. Stellt sich nur noch die Frage, ob der Angestellte leitend ist. Aber dann ist das ArbZG sowieso nicht anwendbar.
Vielen Dank für die rege Beteiligung! Im Ergebnis gibt es aber wohl keine verbindliche Regelung, mit der man den Arbeitgeber davon überzeugen könnte, die Hotelübernachtung bei Anreise am Vorabend zu tragen. Leider ist im vorliegenden Fall auch keinerlei Regelung über Mehrstundenausgleich pp. zu erwarten. Aber man macht ja viel für seinen Job!
Nochmal lesen:
Die anfallenden Fahrtzeiten seien auch nach dem geltenden Arbeitszeitschutzrecht jedenfalls dann keine Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Benutzung eines selbst zu lenkenden Fahrzeugs vorschreibe und dem Arbeitnehmer auch überlassen bleibe, wie er die Fahrtzeit gestaltet. Fahrtzeiten seien dann Ruhezeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so das Gericht weiter.
Wo schreibt hier jemand die Benutzung eines KFZ vor?
Was ist also an deinem Beitrag richtig? Aus meiner Sicht nichts.
Ich schicke mal…
(Hallo)
… http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html
ins Rennen und stelle die These auf, daß die Erforderlichkeit einer Übernachtung und vorabendlicher Anreise aufgrund der Dauer der An- und Abreise in Zusammenhang mit der zeitlichen Lage des Lehrganges gegeben ist.
Gruß,
LeoLo
Die anfallenden Fahrtzeiten seien auch nach dem geltenden
Arbeitszeitschutzrecht jedenfalls dann keine Arbeitszeit, wenn
der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Benutzung eines
selbst zu lenkenden Fahrzeugs vorschreibe und dem Arbeitnehmer
auch überlassen bleibe, wie er die Fahrtzeit gestaltet.
Fahrtzeiten seien dann Ruhezeiten im Sinne des
Arbeitszeitgesetzes, so das Gericht weiter.
Ja, genau darauf beziehe ich mich.
Wo schreibt hier jemand die Benutzung eines KFZ vor?
Hier nicht, aber im UP: „Im aktuellen Fall soll er Montag morgen um 4.30 Uhr losfahren“
Was ist also an deinem Beitrag richtig? Aus meiner Sicht
nichts.
Es steht dir frei, dich selbst an einer direkten Antwort zu versuchen, wenn du es besser weißt.
Substanz hat Deine Antwort ebenfall nicht, so what
Das ist so was von falsch - und zwar von vorne bis hinten!
Wertloser, da unsubstantiierter Einwurf.
Wertloser als alle in Deiner Antwort gegebenen Hinweise kann mein Einwurf nicht sein, da sie falsch sind.
Was soll man mehr dazu schreiben?
LeoLo hat eine absolut brauchbare Antwort gegeben, EK hat Dich mit Links widerlegt (auch, wenn Du das nicht verstehst), mehr bleibt dann auch nicht.
Zu behaupten, Reisezeit sei Arbeitszeit ist (zumindest pauschal) schlicht falsch, dadurch wird dann auch das ArbZG zum überflüssigen Link.
Hi!
Im Ergebnis gibt es aber
wohl keine verbindliche Regelung, mit der man den Arbeitgeber
davon überzeugen könnte, die Hotelübernachtung bei Anreise am
Vorabend zu tragen.
Gibt es denn eine verbindliche Regelung, dass man zu einem Lehrgang mit dem PKW anreisen muss und keine andere Wahl der Verkehrsmittel hat?
Gruß
Guido
Hi!
… http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html
ins Rennen und stelle die These auf, daß die Erforderlichkeit
einer Übernachtung und vorabendlicher Anreise aufgrund der
Dauer der An- und Abreise in Zusammenhang mit der zeitlichen
Lage des Lehrganges gegeben ist.
Gülte die These auch, wenn man per Flieger in einer Stunde vor Ort sein könnte?
VG
Guido, der Glaskugellesereien liebt
Das ist so was von falsch - und zwar von vorne bis hinten!
Wertloser, da unsubstantiierter Einwurf.
Wertloser als alle in Deiner Antwort gegebenen Hinweise kann
mein Einwurf nicht sein, da sie falsch sind.Was soll man mehr dazu schreiben?
LeoLo hat eine absolut brauchbare Antwort gegeben
Sehe ich auch so. „…die er den Umständen nach für erforderlich halten darf…“ weist ja deutlich darauf hin, dass er argumentativ
nur mit den gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen weiterkommt, und die stehen nun mal im ArbZG.
EK hat Dich
mit Links widerlegt
Nein, z.T. bestätigt, z.T. am Thema vorbei -
(auch, wenn Du das nicht verstehst)
dito
Zu behaupten, Reisezeit sei Arbeitszeit ist (zumindest
pauschal) schlicht falsch
Ich habe es nicht pauschal behauptet. Meine Antwort bezieht sich auf das UP.
dadurch wird dann auch das ArbZG
zum überflüssigen Link.
Noch überflüssiger wäre nur ein Kommentar zu dieser Einschätzung.
Ich habe es nicht pauschal behauptet. Meine Antwort bezieht
sich auf das UP.
Du hast eine absolute Aussage getroffen, die sachlich falsch ist.
Selbst, wenn man das nur auf das UP bezieht - solange nicht geklärt ist, dass der AG auf diese Art der Anreise besteht (und nur dann wäre Deine Aussage unter Umständen korrekt), bleibt die Aussage falsch.
Ich bin raus, da es eh nichts bringt.