Anreise zum Arbeitsplatz = Arbeitszeit?

Hallo,

bei mir besteht momentan folgendes Szenario.
Ich fahre am Sonntag ca. 500 KM zu meinem Arbeitsplatz genutzt wird dabei ein Firmenfahrzeug und ich nehme in der Regel noch 2 - 3 Kollegen mit. Dann bin ich in einer vom Arbeitgeber gestellten Unterkunft untergebracht. Am Freitag erfolgt dann die Heimreise auf die selbe Art. Ich bin ausschliesslich beim Kunden und der Sitz meiner Firma ist von mir zu hause auch ca. 550 KM entfernt dort bin ich aber sowieso nicht tätig. Meine Frage ist nun. Kann ich für die Fahrzeit Lohn oder Freizeitausgleich verlangen?

Hallo,
das ist eine Montage, also Arbeitszeit und Lohn ab
Reisebeginn ohne Prozente.
Gruß
Cress

Danke, hab ich mir schon fast gedacht, habe schon einige Foren durchwühlt aber nichts gefunden was genau zu diesem Szenario passt. Die Diskusionen was Fahrzeit und Arbeitszeit betrifft gehen ja ziehmlich weit und soetwas beim Arbeitgeber Vertraglich durchzusetzen ist dann auch noch mal eine andere Sache.

Hallo,

verlangen kann man im Prinzip alles, aber rechtlichen Anspruch gibt es keinen. Wie wäre es dann mit Pendler die täglich vier Stunde unterwegs sind. Von daher kann man über der Gehalt einen Ausgleich finden, wenn beide Seiten daran Interesse haben.

In meinen Augen besteht dort schon ein Unterschied denn in diesem Fall ist es ja so das man am Sonntag in die Unterkunft Fährt und dann eben noch am Montag morgen zum Arbeitsplatz fahren muss. Wo alleine die Fahrten zum Einsatzort das Wochenende sehr stark beschneiden. Wohingegen ein Pendler mal von einem normalen Arbeitstag ausgegangen Freitag abend um 18 uhr zu hause ist. Ich will jetzt die Horror Pendelfahrten nicht verharmlosen kenn es ja selbst aber wenn die Arbeitswoche am Freitag abend 23:00 endet und Sonntag um 15:00 beginnt sollte dort schon eine rechtliche Grundlage bestehen.

Hallo Ireix,

zunächst müsste wir einmal wissen, was dazu im Arbeitsvertrag steht. Dann können wir weiter sehen.

Freundliche Grüße

CupidoVienna

Hallo CupidoVienna,

also in diesem Fall steht hierzu nichts im Arbeitsvertrag da die Arbeitsverträge sehr Algemein gehalten sind.
In diesem Arbeitsverhältnis wechseln die Arbeitsplätze öfter da es sich um Projektarbeit handelt.

Hallo Ireix,
nach allen mir bisher bekannten Entscheidungen der Arbeitsgerichte ist die Anfahrt zum Arbeitsplatz immer privat und gehört nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Wäre also nur eine freiwillige Regelung mit der Firma möglich …
Gruß
U. Daniel

Dienstreisen als Nebenleistungspflicht außerhalb der Arbeitszeit
Solange Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge keine eindeutigen Vorgaben liefern, gilt für Dienstreisen außerhalb der Arbeitszeit die Faustregel: Bezahlt wird die Zeit, wenn der Chef den Zeitvertreib vorgibt. Gibt er dem Reisenden eine dicke Akte mit auf die Zugfahrt, muss er für die Lektüre auch zahlen (BAG 9 AZR 519/05). Auch die eigene Fahrleistung des Mitarbeiters gilt als Arbeitszeit, wenn das Lenken vom Chef angeordnet wurde. Ist ein Mitarbeiter aber nur passiver Beifahrer oder nutzt ein öffentliches Verkehrsmittel, ohne dabei dienstlich belastet zu werden, gilt dies im Sinne vom Arbeitsschutz-Gesetz als Ruhezeit und muss nicht vergütet werden.

Hallo,

gibt es keine Vereinbarung im Vertag??

Ich bin nicht sicher, vermute aber das die Fahrtzeit als AZ gerechnet wird.

Bitte fragen Sie andere WWW Nutzer.

LG
Trotzkopf

Hallo Ireix,

das hat man dann wohl extra so gemacht. Dann sollten man nach verhandeln. Es kann natürlich sein, dass der Auftraggeber dabei nicht mitmacht. Dann hilft nur Kündigung!

Freundliche Grüße
CupidoVienna

leider im Urlaub

Hallo Ireix,

m.E.n. nicht. Das müsste im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Der Weg zwischen Arbeitsstelle und Wohnort ist reine private Zeit. Der Arbeitnehmer hat ja die Wahl bei seinem Arbeitsplatz.
Etwas anderes ist es, wenn du von dir zuhause direkt zum Arbeitsort fährst. Hier gilt: Normalerweise müsstest du zum Dienstort fahren (Privatzeit) und dann zum Einsatzort (Dienstzeit). Ist der Einsatzort vom Wohnort aus näher, hast du dadurch keinen Nachteil, daher private Zeit.

Wie gesagt, so etwas kannst du höchstens frei verhandeln.

Viele Grüße
Andreas

Hallo Ireix,

fakt ist, dass Sie es beim Lohnsteuerausgleich geltend machen können auf alle Fälle. Ob der Arbeitgeber dies bezahlt, liegt aber m. E. in seinem Ermessen.

Ich werde mich aber um eine genauere Antwort bemühen und mich wieder melden.

Ich hoffe, das passt einstweilen so- also die Antwort :wink:

LG aus Stuttgart

Hallo,
das hängt davon ab, welche Vereinbarung getroffen wurde. Normalerweise ist die Fahrt zur Arbeitsstätte reines Privatvergnügen. Handelt es sich hier aber um einen befristeten Einsatz z.B. auf einer Baustelle, so sollte die Vergütung der Fahrtzeit in einer Vereinbarung geregelt werden. Bei anderen wechselnden Projekteinsätzen ist die Fahrtzeit in der Regel keine Arbeitszeit. Aber meines Wissen muss das individuell geregelt werden.
Die Fahrtzeit ist nur für den Fahrer echte Arbeitszeit und muss entsprechend bei Pausen berücksichtigt werden. Das heißt aber nicht, dass trotzdem alle Mitfahrer auch eine Vergütung der Anwesenheit bekommen können.

Gruß
Uli

bei mir besteht momentan folgendes Szenario.
Ich fahre am Sonntag ca. 500 KM zu meinem Arbeitsplatz genutzt
wird dabei ein Firmenfahrzeug und ich nehme in der Regel noch
2 - 3 Kollegen mit. Dann bin ich in einer vom Arbeitgeber
gestellten Unterkunft untergebracht. Am Freitag erfolgt dann
die Heimreise auf die selbe Art. Ich bin ausschliesslich beim
Kunden und der Sitz meiner Firma ist von mir zu hause auch ca.
550 KM entfernt dort bin ich aber sowieso nicht tätig. Meine
Frage ist nun. Kann ich für die Fahrzeit Lohn oder
Freizeitausgleich verlangen?

Anreise zum Arbeitsplatz = Arbeitszeit?
Hallo,

danke für die Infos.
Es ist bedauernswert das es in wir in einem Land wo es für jeden Mist eine Gesetzesgrundlage gibt so etwas eigentlich Simples nicht geregelt ist. Naja … hoch lebe die Vertragsfreiheit und das Leben in Knechtschaft. :wink: