Hallo zusammen.
Habe folgende Frage. Auszubildender B. beim Betrieb in Stadt A, hatt einmal im Jahr Blockschulunterricht mit Internatsunterbringung in Stadt B. Nun ist der Auzubi in Stadt B gezogen und geht dort moment. auch zur Schule um die Ausbildung nach diesem Block zu beenden.
Am Wochenende fahren die meisten Auszubildenden des Internats nach hause, sie wohnen sehr weit versteut. Nun hat sich der Betrieb überlegt, dass alle seine Azubis auf dieser Schule bereits sonntagnachmittags anreisen müssen um Montagmorgen fit für die Schule zu sein.
Nun ist es aber so, das ja Azubi B. seinen Hauptwohnsitz in der selben Stadt der Schule hat, allerdings unter der Woche auch im Internat wohnt. Von seinem zuhause zur Schule läuft er 15 min., genauso lang wie vom Internat zur Schule.
Frage: Kann der Betrieb vom Azubi verlangen schon sonntags anzureisen wenn der Unterricht Montags anfängt, obwohl der Anreisewg dies nicht notwendig macht? Der Betrieb verlangt dies als Gleichberechtigung, da die drei anderen Azubis des besagten Betriebes aus Stadt A auch am Vortag in Stadt B anreisen müssen.
Hoffe es wird trotz Verschlüssekung verstanden
Danke!