Anreise zur Berufsschule

Hallo zusammen.

Habe folgende Frage. Auszubildender B. beim Betrieb in Stadt A, hatt einmal im Jahr Blockschulunterricht mit Internatsunterbringung in Stadt B. Nun ist der Auzubi in Stadt B gezogen und geht dort moment. auch zur Schule um die Ausbildung nach diesem Block zu beenden.

Am Wochenende fahren die meisten Auszubildenden des Internats nach hause, sie wohnen sehr weit versteut. Nun hat sich der Betrieb überlegt, dass alle seine Azubis auf dieser Schule bereits sonntagnachmittags anreisen müssen um Montagmorgen fit für die Schule zu sein.
Nun ist es aber so, das ja Azubi B. seinen Hauptwohnsitz in der selben Stadt der Schule hat, allerdings unter der Woche auch im Internat wohnt. Von seinem zuhause zur Schule läuft er 15 min., genauso lang wie vom Internat zur Schule.

Frage: Kann der Betrieb vom Azubi verlangen schon sonntags anzureisen wenn der Unterricht Montags anfängt, obwohl der Anreisewg dies nicht notwendig macht? Der Betrieb verlangt dies als Gleichberechtigung, da die drei anderen Azubis des besagten Betriebes aus Stadt A auch am Vortag in Stadt B anreisen müssen.

Hoffe es wird trotz Verschlüssekung verstanden :wink:
Danke!

hallo,

ich sehe keine Rechtsgrundlage, aufgrund der überhaupt von irgendeinem Azubi verlangt werden könnte, für eine vorzeitige Anreise Freizeit zu opfern. Die Azubis müssen jedenfalls m. E. nur pünktlich zum Berufsschulbeginn erscheinen.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Wolfgang.

Danke für deine Antwort. Bräuchte es aber leider genauer. Denn der Azubi ist nun in der Situation das er sein Recht irgendwie beweisen muss. Am besten wäre wenn ich einen Gesetzestext finden würde wo dies klar wird, das der Arbeitgeber eine frühere, nicht sinnvolle Anreise nicht verlangen kann.

Der Azubi hat nämlich leider schon eine Ermahnung wegen Pflichtverletzung bekommen und die Drohung der Internatsverweisung mit anschl. fristloser Kündigung des Betriebes!

Danke.

Nochmal hallo, Conny,

das ist falsch 'rum gedacht. Wer von Dir verlangt, unnütz deine Freizeit einzusetzen, muß im zweifelsfall eine Grundlage dafür haben. Ich kann Dir nichts bringen, was es nicht gibt. Das Berufsbildungsgesetz gibt es m. E. nicht her und auch wenn so was arbeitsvertraglich geregelt wäre, würde ich es für unzulässig halten.

Tip: Gewerkschaften (für Binnenschiffer ist es Ver.di) helfen auch Azubis mit Rechtsauskunft oder rechtsschutz, wenn der Azubi Mitglied ist.

&Tschüß

Wolfgang

Hi.

Habe ich mir auch schon überlegt und auch schon Kontakt zur Verdi aufgenommen. Sie meinen auch es sei vollkommen ungerechtfertigt. Aber wenn man beim Staat arbeitet muss man leider oft genug seine Rechte selbst beweisen - im Zweifel hat der Ankläger hier immer Recht! :frowning:

Aber der besagte Azubi wird nicht aufgeben und die wohl noch folgenden Erschwernisse auf sich nehmen um sich nicht verarschen zu lassen.

Danke dir Wolfgang!