Anreisekosten bei Bewerbungsgesprächen

Hallo,

kann die Firma die Anreisekostenübernahme umgehen, wenn in dem Anschreiben darauf hingewiesen wird, dass die Kosten vom Bewerber zu tragen sind?

Gruß Kurt

Hallo

Ja

Gruß,
LeoLo

Hallo,

kann die Firma die Anreisekostenübernahme umgehen, wenn in dem
Anschreiben darauf hingewiesen wird, dass die Kosten vom
Bewerber zu tragen sind?

Ja.
Wenn Du beim Arbeitsamt als arbeitssuchend eingetragen bist, kannst Du die Belege bei denen einreichen und bekommst das Geld wieder (so war es zumindest damals bei mir).

Oder Du hebst Sie auf und nimmst Sie nächstes Jahr mit in den Lohnsteuerjahresausgleich unter Bewerbungskosten auf.

Gruß Ina

Hallo,

Natürlich kann sie das. Du kannst sie Dir nur vom Arbeitsamt oder Finanzamt (Steuereklärung) wiederholen.
Arbeitsamt fällt aus, wenn Du zum Zeitpunkt der BEwerbung noch einen Job hattest (auch, wenn schon arbeitssuchend gemeldet und Job befristet (Mir gerade passiert).
Was lernen wir daraus? Wer sich frühzeitig um nen neuen Job kümmert, bleibt auf einem Teil seiner Kosten sitzen. Wer wartet, bis er arbeitslos ist, bekommt die Kosten erstattet…

Vampy

Hallo Vampy,

Du kannst sie Dir nur vom Arbeitsamt
oder Finanzamt (Steuereklärung) wiederholen.

erlaube mir das Krümelchen aus der Steuerkante:

Wiederholen kann man Werbungskosten mit der Steuererklärung nicht, sondern immer bloß den Betrag (Werbungskosten mal Grenzsteuersatz). Und den bloß, wenn überhaupt ESt anfällt (bei zeitweiliger ALU nicht immer der Fall), oder die WK so hoch sind, dass ein Vor-/Rücktrag des negativen Gesamtbetrages der Einkünfte möglich ist. Und auf das Ganze wirken sich Werbungskosten nur dann aus, wenn die Arbeitnehmerpauschale überschritten ist.

Fazit: Kommt mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht so viel rum bei.

Schöne Grüße

MM

Ja, das ist rechtens. owt
.

Ich danke Euch sehr

Gruß Kurt