Anruf der Deutschen Bank - DER HAMMER

Ich bekam gestern einen Anruf eines Mitarbeiters der Deutschen Bank:

"„Müller, Deutsche Bank in Düsseldorf. Ich war gerade auf Ihrer Seite, und zwar geht’s um Elliott Waves. Was Sie da für einen Mist verzapfen, es ist u n g e h e u e r l i c h ! Sie verunsichern die Kleinanleger mit Ihrem Mist. Wie werden Mal sehen, ob wir da gerichtlich vorgehen können. Wir würden Sie bitten, dieses in Zukunft zu unterlassen, sonst müssten wir
diese Schritte einleiten.“

Das ist kein Scherz!

Er bezieht sich auf meine Seite www.elliottwaves.de, die ihm wohl nicht gefällt.

Dies stelle ich sowohl zur Info rein, aber ich möchte auch dagegen vorgehen und bitte um Tipps.

Hallo Jürgen,

abgesehen davon, daß kaum ein Mensch weiß, was Elliott-Wellen sind, kann ich auf Deiner HP nichts entdecken, was einen halbwegs vernünftigen Kleinanleger derart verunsichern könnte, daß er seine Spargroschen anstatt in Aktien unter die Matratze steckt.

Rechtliche Schritte brauchst Du sicherlich nicht zu befürchten, schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, in dem nun einmal gewisse Grundrechte verfassungsrechtlich garantiert werden.

Außerdem stellt sich mir die Frage, ob es tatsächlich ein Mitarbeiter der Deutschen Bank gewesen ist. Eine solche Vorgehensweise kann ich mir nämlich beim besten Willen nicht vorstellen und Müller ist bekanntlich kein Name sondern ein Sammelbegriff, womit wir beim nächsten Problem wären.

Du darfst auch nicht vergessen, daß die Beweislast - solltest Du selbst entsprechende Schritte gegen die Bank einleiten wollen - bei Dir liegt. Selbst wenn Herr Müller (sollte es ihn denn tatsächlich geben) von der DB in Düsseldorf das Telefonat bestätigt, wird er sicherlich den von Dir geschilderten Inhalt bestreiten. Aufgenommen hast Du das Gespräch sicher nicht - wäre auch illegal und als Beweismittel nicht zulässig; ebenso das Mithören per Lautsprechanlage durch einen Dritten, wenn Herr Müller nicht darüber informiert worden ist.

Wenn Du mich fragst, klingt das Ganze eher nach einem blöden Scherz.

So long

Tessa

Naja
Hi,

wenn ich Mitarbeiter einer Bank wäre, welche auch immer, würde ich das, was dort zu lesen ist, auch nicht gerade fördernd fürs Geschäft ansehen. Allerdings glaube ich kaum, dass Dir ernsthaft jemand ans Bein pin**** kann und wird, da es eine private HP ist und dort die Meinungen von anderen zu lesen ist und keine Bank direkt betroffen ist.

CIAo

Rechtliche Schritte brauchst Du sicherlich nicht zu
befürchten, schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, in dem
nun einmal gewisse Grundrechte verfassungsrechtlich garantiert
werden.

Sehe ich auch so - ICH möchte gegen diese Beleidigungen vorgehen.

Außerdem stellt sich mir die Frage, ob es tatsächlich ein
Mitarbeiter der Deutschen Bank gewesen ist. Eine solche
Vorgehensweise kann ich mir nämlich beim besten Willen nicht
vorstellen und Müller ist bekanntlich kein Name sondern ein
Sammelbegriff, womit wir beim nächsten Problem wären.

Das ist inzwischen eindeutig geklärt, BILD geht der Sache bereits nach, aber eben nur publizistisch, nicht rechtlich.

Du darfst auch nicht vergessen, daß die Beweislast - solltest
Du selbst entsprechende Schritte gegen die Bank einleiten
wollen - bei Dir liegt. Selbst wenn Herr Müller (sollte es ihn
denn tatsächlich geben) von der DB in Düsseldorf das Telefonat
bestätigt, wird er sicherlich den von Dir geschilderten Inhalt
bestreiten. Aufgenommen hast Du das Gespräch sicher nicht -
wäre auch illegal und als Beweismittel nicht zulässig; ebenso
das Mithören per Lautsprechanlage durch einen Dritten, wenn
Herr Müller nicht darüber informiert worden ist.

Ich habe einen Sprachbox-Anrufbeantworter, der nimmt automatisch auf, kann ich gar nicht verhindern. Die WAV-Datei ist vorhanden. Es war also kein persönliches Gespräch - und Anrufbeantworter sind doch wohl zum Aufnehmen da.

Wenn Du mich fragst, klingt das Ganze eher nach einem blöden
Scherz.

Dachte ich auch erst, aber ES IST KEINER, und deshalb möchte ich dagegen vorgehen - deshalb meine Frage nach Rat. Natürlich könnte ich zu einem x-beliebigen RA gehen, aber in diesem Fall wäre doch wohl ein Bank-Spezialist angebracht.

So long

Tessa

Danke für die Antwort.

Habe keine Bedenken, ans Bein ge… zu werden - ich möchte DENEN ans Bein p… . Fühle mich mehr als beleidigt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kleiner Einwurf
Liebste Tessa,

bewundere schon lange deine fachkundigen Kommentare, so daß ich mir ausnwahmweise mal erlauben möchte, dich mit möglichen Neuerungen der Rechtssprechung bekannt zu machen.

ebenso das Mithören per Lautsprechanlage durch einen Dritten,
wenn Herr Müller nicht darüber informiert worden ist.

In der Westdeutsche Allgemeinen Zeitung erschien jüngst in dieser Woche ein Urteil im Ratgeber Recht zugunsten einer unzufriedenen Käuferin, die nur durch das mitgehörte Telefonat den Beweis erbringen konnte. Verkäuferin berief sich auf eine Aussage wie deine und scheiterte, da der Richter der meinung war, im heutigen Zeitalter der Telekommunikation müsse man mit Zuhörern per Lautsprecher rechnen.
Um hier nicht alles haarklein zu zitieren, vielleicht hier doch noch der Link zum Thema:
http://www.waz.de/free/waz.ratgeber.recht.artikel.in…

Mit besten Grüßen

HomerJ

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Wieder was dazugelernt…
Hallo HomerJ,

Liebste Tessa,

Oha, was wird wohl mein Freund dazu sagen.:smile:

bewundere schon lange deine fachkundigen Kommentare, so daß
ich mir ausnwahmweise mal erlauben möchte, dich mit möglichen
Neuerungen der Rechtssprechung bekannt zu machen.

Ist das als Kompliment oder sarkastisch gemeint?

Im Ernst: das Urteil kannte ich bisher nicht (ist inzwischen für den Fall eines Falles gespeichert); schließlich kann nicht einmal ich alles wissen.:smile:

Viele Grüße

Tessa

Ist das als Kompliment oder sarkastisch gemeint?

Natürlich als Kompliment. Wäre froh, bei eventuellen Streitigtkeiten auf deinen Rat zurückgreifen zu können. Gibt halt wenige menschen, die so ein Brett richtig schön mit Leben füllen, ohne dabei gleich zu polarisieren. Und du warst heute und in diesem Brett mal die Ausnahme, für die ich die Zeit geopfert habe, um es auch mal hinzuschreiben.

HomerJ

… Nichtjurist, aber Anwalts Liebling, um doch wieder öfter mit meiner ortsansässigen Lieblingsanwältin kommunizieren zu können.

Ja aber …

In der Westdeutsche Allgemeinen Zeitung erschien jüngst in
dieser Woche ein Urteil im Ratgeber Recht zugunsten einer
unzufriedenen Käuferin, die nur durch das mitgehörte Telefonat
den Beweis erbringen konnte. Verkäuferin berief sich auf eine
Aussage wie deine und scheiterte, da der Richter der meinung
war, im heutigen Zeitalter der Telekommunikation müsse man mit
Zuhörern per Lautsprecher rechnen.

So weit, so gut.

In der Vergangenheit sind Zeugen, die rein zufällig, möglichst noch in Gruppen von 1-5 Personen neben einen Telefonierenden standen und ein vor 1,5 Jahren geführtes Telefonat noch wortgetreu wiedergeben können eher in die Kategorie „unglaubhaft“ verdonnert worden. Ich denke, daran wird sich auch nach diesem Urteil nicht viel ändern. Im Zweifelsfall hörte auf der Gegenseite die gesamte Familie oder der gesamte Kegelverein mit.
Die armen Richter, die nun zig Zeugen vernehmen müssen.

Gruß

Matthias

Hi Matthias,

In der Vergangenheit sind Zeugen, die rein zufällig, möglichst
noch in Gruppen von 1-5 Personen neben einen Telefonierenden
standen und ein vor 1,5 Jahren geführtes Telefonat noch
wortgetreu wiedergeben können eher in die Kategorie
„unglaubhaft“ verdonnert worden.

Du wirst lachen: im vergangenen Jahr verlangte ein Herr Rechtsanwalt X von mir als Zeugin in einem Verfahren genau das nebst möglichst exakter Angabe der Uhrzeit. Das Gespräch wurde übrigens im Frühjahr 1994 geführt. Ich verfüge zwar über ein hervorragendes Gedächtnis, sah mich aber beim besten Willen nicht in der Lage, das Gespräch im O-Ton wiederzugeben. Von der Uhrzeit ganz zu schweigen. Na ja, so wie der Typ drauf war, ist es ohnehin ein Wunder, daß er nicht gefragt hat, welche Unterwäsche in während dieses Telefonates trug.:smile:

Außerdem vergißt Du eine Kleinigkeit; nämlich die freie Beweiswürdigung. Da Richter bekanntlich nur dem Gesetz und ihrem Gewissen verpflichtet sind. Danach hat das Gericht - Zitat aus § 286 ZPO - „[…] nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.“

Wenn es die übereinstimmend wortgetreue Wiedergabe durch den kompletten Kegelclub für wahr erachtet, dann stimmt irgend etwas mit unserem Rechtssystem nicht.:smile:

So long

Tessa

Beweiswuerdigung…
Holla

Da ich sowieso gerade einen Schreibkoller habe, von mir auch noch etwas Senf dazu…

Ich halte mein Gedaechtnis zwar nicht fuer gut, aber praezise. Will sagen, wenn ich mich an was erinnere, dann genau, oder ich weiss, das ich es nicht weiss :smile:
(Leider zu oft…)

Dazu hab ich noch ne dumme Angewohnheit (leider im Berufsleben aus schlechter Erfahrung angewoehnt), ich mache mir ueber viele Gespraeche kurze Notizen. Die Zettel verschwinden dann zwar oft nach ein paar Monaten, aber manche finden sich doch nach langer Zeit wieder an…

Vor vielen Jahren war ich Zeuge bei einer Strafsache, obwohl bis heute keine Ahnung habe, um was es dabei ging, sollte wohl eher Infos ueber den Angeklagten allgemein geben, da dieser mich einige Zeit vorher beim Fahrradfahren bewusst und absichtlich von der Strasse schoss.

Ich wollte dann von dem Typen nur 90 DM fuer die Reparatur, und der hat sich unmoeglich benommen, da hab ich mir dann kurz notiert, was er gesagt hatte, fuer den Fall, das ich Schadensersatz/Schmerzensgeld erwzinge…

Naja, und in dieser besagten Gerichtsverhandlung konnte ich deshalb sehr genaue Aussagen treffen, sodass sich der Richter wunderte, dass ich das alles noch weiss. Ich hab ihm die Sache mit den Zetteln erklaert und er, zusammen mit dem Verteidiger hat beschlossen, das es sowas nicht gibt, und ich den Zettel kurz vor der Verhandlung angefertigt und ausgedacht haette…
Warum ich sowas tun sollte, konnten sie sich auch nicht erklaeren :smile:
Naja, war mir ja auch egal, nur habe ich dadurch und durch andere Erlebnisse leichte Zweifel an diesbezueglichen Entscheidungen von Richtern.
Waren bestimmt nur Einzelfaelle, aber trotzdem dumm, wenn es dich erwischt :expressionless:

So, genug geschwafelt, ab ins Bett :smile:

Gruass, Lutz

Holla

Ist das als Kompliment oder sarkastisch gemeint?

Schau dir mal deine Sterne an, dann weisst du es :wink:

Jedenfalls auch von mir ein Kompliment fuer die sachlich fundierten und oft auch lockeren Informationen!

Gruss, Lutz