ich habe mal eine Frage. Und zwar sind Werbeanrufe ohne Einwilligung ja seit geraumer Zeit nicht mehr legal.
Gilt das Ausschließlich für Werbeanrufe? Folgender Sachverhalt: Die DVAG (Deutsche Vermögensberatung) wirbt ja damit, dass sie nur Kunden auf Empfehlung bekommt. Nun ist es ja so, dass die Neulinge erst mal Freunde und Familie abgrasen und hierbei wieder nach neuen „Ansprechpartner“ fragen. Diese werden ja dann auch prompt mit einem netten Anruf kontaktiert. Ist das erlaubt? Ansonsten müsste die DVAG ja mal ihre komplette Strategie überdenken
Ja, das wohl eher nicht Aber nochmal meine konkrete Frage: Zählt ein solcher Anruf auf Empfehlung als Werbeanruf? Vermutlich ja, aber ich wollte es sicher wissen.
Ja, das wohl eher nicht Aber nochmal meine konkrete Frage:
Zählt ein solcher Anruf auf Empfehlung als Werbeanruf?
Warum sollte die Empfehlung etwas ändern ?
Ja keine Ahnung, ich bin kein Jurist. Vielleicht gibt es ja einen § XY der besagt, dass dies ein berechtigtes Interesse ist… Irgendwas halt… ihr wisst schon, die Ausnahme von der Ausnahme eben.