Anrufbeantworter

Kann man Nachrichten, die auf dem eigenen Anrufbeantworter gelandet sind, ohne Weiteres veröffentlichen, z. B. im Internet, oder würde das das Persönlichkeitsrecht des Anrufers verletzen?

Kommt darauf an wer raufgesprochen hat.

Eine Persönlichkeitsverletzung wäre anzunhemen, wenn dadurch Aussagen über Personen, die beleidigenden Charakter haben und eine Schmähkritik darstellen, getroffen würden.

Außerdem käme eine Betrachtung nach UrhG in Betracht, dernach dürfen vertrauliche Aufzeichnungen weder öffentlich vorgelesen noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Verfassers oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.

HTH
G imager

Eine urheberrechtsverletzung ist nicht anzunehmen, weil die Aufzeichung vom rechtmäßigern Empfänger ins Internet gestellt wurde. der sender hat ja absichtlich die Mailbox besprochen.
M. E. hat der Empfänger rechtmäßig das Urheberrrecht an der aufzeichnubg auf seinem AB.