Hallo Ihr lieben,
ich hab folgende Frage an Euch:
Ein Versicherungsvertreter räumt auf dem Anrufbeantworter seines Kunden eine Fehlberatung ein. Ist es zulässig, dass der Kunde gegenüber dem Versicherungsunternehmen diese Nachricht zitiert?
Immerhin hat der Versicherungsvermittler die Nachricht auf dem AB seines Kunden ja freiwillig hinterlassen und der Kunde hat schließlich auch ein berechtigtes Interesse an der Verwendung.
Ausserdem zitiert der Kunde ja nicht öffentlich sondern nur gegenüber dem Dienstherren aus der Nachricht.
Ich freue mich auf Eure Mitteilungen.
Viele Grüße